- Arbeits- und Sozialrecht
Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub "verzichten".
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub "verzichten".
Die Abteilung Tarifrecht und Arbeitsorganisation (kurz TAO) lädt Sie auch in 2025 herzlich zum digitalen Austausch ein.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat ein neues Informationsportal für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber veröffentlicht. Es bietet Ihnen eine Übersicht über Sprachförderung und Integrationsangebote für Ein- bzw. Zugewanderte.
Statement zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen von Dr. Nico Fickinger, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD.
Nach der aktuellen Auskunft dürfte die verpflichtende Einbringung vor der Kurzarbeit nur dann gelten, wenn dem Arbeitgeber in der Betriebsvereinbarung das Recht eingeräumt wird, den Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der Freistellungstage festzulegen.
Auf Grundlage der Ergänzungsvereinbarung zum Tarifvertrag zum tariflichen Zusatzgeld besteht in 2025 die Möglichkeit einer automatischen Differenzierung des Transformationsgeldes (T-Geld). Die Entscheidung über eine Verschiebung muss bis zum 2. Juli 2025 erfolgen.
Die BDA hat ihren Praxisleitfaden zu arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Engagement von Beschäftigten beim freiwilligen Wehrdienst, beim Bundesfreiwilligendienst und bei der Katastrophenhilfe aktualisiert.
Die bisherige M+E-Firmendatenbank wurde umfassend weiterentwickelt und ist ab sofort unter dem Namen M+E-Serviceportal und unter einem neuen Link verfügbar.