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  • Fachkräftesicherung

14.9.16: Fachkräftezuwanderung: Aktualisierte Positivliste veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine neue sog. Positivliste vorgelegt. Sie regelt die Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten in nicht-akademischen Mangelberufen.

Die Positivliste nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Beschäftigungsverordnung weist Berufe und Berufsgruppen aus, in denen ein Fachkräftemangel herrscht und für die ein Zugang für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung möglich ist und für die nicht bereits andere Möglichkeiten des Arbeitsmarktzugangs bestehen, z. B. durch die Blaue Karte EU für Akademiker. Voraussetzung ist aber jeweils die Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen qualifizierten, d. h. mindestens zweijährigen Berufsausbildung.

Neu in die zuletzt im September 2015 vorgelegte Positivliste wurde zusätzlich der Beruf Techniker/in im Bereich Kältetechnik aufgenommen. Die detaillierte aktuelle Positivliste finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/positivliste.

Die Anpassung der Positivliste basiert auf der halbjährlich aktualisierten Fachkräfteengpassanalyse der BA. Diese wurde von der BA zuletzt im Juli dieses Jahres vorgelegt und bestätigt, dass Fachkräfteengpässe vor allem bei technischen Berufen sowie bei Gesundheits- und Pflegeberufen zu verzeichnen sind. Eine Anpassung der Positivliste erfolgt dann, wenn zwei aufeinanderfolgende Prüfungen im Rahmen der Fachkräfteengpassanalyse für eine Änderung der Liste sprechen. Die aktuellen Analysen belegen einmal mehr, dass Mangelsituationen zunehmend nicht nur bei akademischen, sondern auch bei nichtakademischen Fachkräften auftreten.

Die Fachkräfteengpassanalyse kann hier auf der Webseite der BA abgerufen werden. Eine Aktualisierung der Engpassanalyse ist für Januar 2017 vorgesehen. Wir werden Sie darüber entsprechend informieren.