Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist rechtlich komplex geregelt. NORDMETALL berät seine Mitgliedsunternehmen zu den gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen und hilft den Unternehmen, die Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer zu gestalten.
Betriebliche Altersvorsorge kurz erklärt
Förderung durch den Arbeitgeber
Die betriebliche Altersvorsorge ist die zweite Säule der Altersvorsorge, neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge. Angesichts des sinkenden Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) immer wichtiger. Die Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie waren sich ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung schon früh bewusst. Zunächst förderten sie die Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen. Seit 2006 unterstützen die Arbeitgeber ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenrechtlich optimiert mit altersvorsorgewirksamen Leistungen. Die aktuell gültigen Regelungen zu altersvorsorgewirksamen Leistungen finden sich im Tarifvertrag AVWL.
Verschiedene Durchführungswege der Entgeltumwandlung
Die betriebliche Altersvorsorge wurde lange als arbeitgeberfinanzierte freiwillige Sozialleistung verstanden. Durch die Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung gab es 2001 einen Paradigmenwechsel. Seitdem wird die betriebliche Altersvorsorge von den Arbeitgebern, von den Arbeitnehmern oder gemeinsam durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Die Umwandlung von tariflichem Entgelt regelt der Tarifvertrag Entgeltumwandlung (TV EUW). Unabhängig davon, wie die betriebliche Altersvorsorge finanziert wird, entscheidet allein der Arbeitgeber über die konkrete Durchführung der Finanzierung und die Art der Zusage, da er bisher das Ausfallrisiko trägt.
Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse sowie die Unterstützungskasse und Direktzusage. Jeder Durchführungsweg bietet Vor- und Nachteile. Unsere spezialisierten Juristinnen und Juristen beraten hier zusammen mit ausgewählten externen Partnern die Personalleitungen der Mitgliedsunternehmen umfassend.
Passgenaues Angebot: die MetallRente
Die MetallRente ist das Versorgungswerk für die Beschäftigten der Metall- und Elekt-oindustrie und angeschlossener Branchen. Die MetallRente wurde von den Arbeitgebern und der Gewerkschaft IG Metall gemeinsam gegründet, um zu den Tarifverträgen passende Produkte für die betriebliche Altersversorgung anzubieten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier auf den Seiten der MetallRente.
Schwerpunkte der Beratung
Im Zentrum der Beratungsangebote von NORDMETALL zur betrieblichen Altersvorsorge stehen Fragen zum Anspruch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf altersvorsorgewirksame Leistungen, auf Entgeltumwandlung, zu Arbeitgeberzuschüssen, zur Abfindung von Anwartschaften und laufenden Betriebsrenten und zur Anpassung von Betriebsrenten. Daneben prüfen wir bereits vorhandene Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge zusammen mit unseren Juristen aus dem Bereich Betriebsverfassungsrecht oder entwickeln für und mit dem Arbeitgeber eine passende neue Betriebsvereinbarung. Mehrmals im Jahr bieten wir Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge an.
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
Der Arbeitnehmer kann sein tarifliches Entgelt umwandeln. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung (TV EUW). Die Umwandlung kann unter anderem auch Sonderzahlungen und altersvorsorgewirksame Leistungen umfassen. Das Regelwerk schafft eine passgenaue Lösung für die Entgeltumwandlung in den Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie. Abweichend vom Gesetz gibt der TV EUW den Unternehmen unter anderem die Möglichkeit, die Entgeltumwandlung auch über die interne Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse vorzunehmen. Daneben schafft er Rechtssicherheit beim schwierigen Thema Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung. Die Tarifparteien haben sich im Rahmen der Tarifrunde 2020 darauf verständigt, dass für die Laufzeit des TV EUW und bis zur Vereinbarung eines Nachfolgetarifvertrages, die bei der Bruttoentgeltumwandlung entfallenden Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers weiterhin nicht an die Beschäftigten weitergegeben werden müssen. Freiwillige betriebliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.
Das 2018 verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz ermöglicht den Aufbau eines sog. Sozialpartnermodells mit der für Arbeitgeber aus Haftungsgesichtspunkten vorteilhaften reinen Beitragszusage. Dieses Modell hat noch keinen Eingang in die Tarifverträge der M+E Branche gefunden. Bei Beratungsbedarf hierzu wenden Sie sich bitte an die Juristen aus dem Tarifrecht.
Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen
Die tarifgebundenen Arbeitgeber bei NORDMETALL fördern den Aufbau der Altersvorsorge ihrer Beschäftigten durch die Zahlung von altersvorsorgewirksamen
Leistungen. Der Arbeitgeber zahlt 319,08 Euro jährlich bzw. 26,59 EUR monatlich als altersvorsorgewirksame Leistung (AVWL) in eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlageart ein. Für Auszubildende beträgt die altersvorsorgewirksame Leistung 159,48 Euro (bzw. 13,29 Euro monatlich). Folgende Anlagearten sind möglich:
- Einzahlung in eine Riester-Rente
- Einzahlung in eine durch Entgeltumwandlung finanzierte Altersvorsorgezusage des Beschäftigten (also Entgeltumwandlung)
- Sonderfall: Anlageart, die durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt wird.
- Laut dem Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen kann der Arbeitnehmer jährlich neu entscheiden, wohin das Geld fließen soll.