Anträge für Ausbildungsprämien (plus), für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie für den "Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen" können nunmehr bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden.
Durch die zweite und dritte Corona-Welle hat sich die konjunkturelle Erholung in Deutschland weiter verzögert. Die Weltkonjunktur bleibt stark von der Infektionslage in den großen Volkswirtschaften abhängig.