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Arbeits- & Sozialrecht

Sicherheit durch kompetente Beratung

NORDMETALL berät seine Mitgliedsunternehmen in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Die Beratung umfasst das gesamte Arbeitsverhältnis von der Stellenausschreibung und Anbahnung über das laufende Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Wir vertreten die Mitgliedsunternehmen in Prozessen vor allen Arbeitsgerichten und Sozialgerichten in unserem Verbandsgebiet. Hier treten wir als Anwalt des Arbeitgebers in Individualverfahren (Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer) und in Beschlussverfahren (Arbeitgeber gegen Betriebsrat) auf. Auch gegenüber Behörden wie dem Integrationsamt (bei Beschäftigung von Schwerbehinderten) oder dem Amt für Arbeitsschutz vertreten wir die Mitgliedsunternehmen in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten.

Unsere klare Empfehlung: je früher, desto besser! Je früher Sie sich mit einer Frage oder einem schwierigen Thema an unsere Juristinnen und Juristen wenden, desto größer ist der Nutzen unserer Beratung. Unsere Mitgliedsunternehmen bekommen die gesamte Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht und Sozialrecht unserer mehr als 30 spezialisierten Juristinnen und Juristen kostenlos.

Unsere Mitgliedsunternehmen haben Zugriff auf dutzende Muster und Erläuterungen für die Personalarbeit rund um das Arbeitsverhältnis. Hier finden Sie unsere Muster und Erläuterungen für T-Unternehmen (mit Verbandstarifbindung) und hier für OT-Unternehmen (ohne Verbandstarifbindung). NORDMETALL-Mitgliedsunternehmen können zudem unseren Arbeitsvertragsgenerator nutzen, um Arbeitsverträge jederzeit selbst online zu erstellen.

In kostenlosen Veranstaltungen informieren wir unsere Mitgliedsunternehmen über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht und Sozialrecht. Wir stellen neue Gesetze und Rechtsverordnungen sowie die aktuelle Rechtsprechung vor. Daneben bieten wir unseren Mitgliedsunternehmen über unseren Bildungsverbund nordbildung kostenlose oder preislich stark reduzierte Fortbildungen, Seminare und Workshops zu Themen des Individualarbeitsrechts und des Betriebsverfassungsrechts an.

Wenn Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind, finden Sie hier Informationen über die vielen Vorteile.

Arbeitsrecht: Unterstützung während des gesamten Arbeitsverhältnisses

Anbahnung des Arbeitsverhältnisses in Zeiten des Fachkräftemangels

Die Beratung von NORDMETALL beginnt bereits bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses. Wie kann eine Stellenanzeige geschlechtsneutral und diskriminierungsfrei formuliert werden? Mit welcher Begründung darf man Bewerberinnen und Bewerber ablehnen? Was muss man beachten, wenn die ausgewählte Person noch in einem anderen Unternehmen beschäftigt ist oder einem Wettbewerbsverbot unterliegt?

Solche Fragen beantworten unsere auf das Arbeitsrecht spezialisierten Juristinnen und Juristen jeden Tag und beraten die Personalabteilungen und Geschäftsführungen unserer Mitgliedsunternehmen zu allen Themen rund um die Einstellung neuer Mitarbeiter. Spezielle Informationen zur Einstellung ausländischer Arbeitskräfte oder zu Auslandseinsätzen von Mitarbeitern finden Sie auf unserer Seite Internationaler Personaleinsatz.

Beginn des Arbeitsverhältnisses

Unsere Juristinnen und Juristen beraten zu allen Fragen rund um die Einstellung neuer Mitarbeiter: vom Vertrag für ein Praktikum über den befristeten Arbeitsvertrag bis hin zu besonderen vertraglichen Konstellationen wie die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung unterstützen wir die Mitgliedsunternehmen bei der gerichtlichen Zustimmungsersetzung. Wir klären auch die Frage, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder ob ein Werkvertrag, ein selbstständiger Dienstvertrag oder eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt.

Laufendes Arbeitsverhältnis

Während eines Arbeitsverhältnisses gibt es eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen bzw. strittiger Themen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zu denen NORDMETALL seine Mitgliedsunternehmen berät. Hier beispielhaft häufige Themen und Fragen von A bis Z:

  • Abmahnung: Unter welchen Voraussetzungen kann ich einem Mitarbeiter eine Abmahnung erteilen und welche formalen Anforderungen muss ich dabei beachten? Wann kann ich eine Ermahnung und wann eine Abmahnung aussprechen und was sind dabei die Unterschiede?
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Was muss ich als Arbeitgeber tun, um Mitarbeiter nicht in unzulässiger Weise ungleich zu behandeln? Was unternehme ich, wenn Mitarbeiter nicht vernünftig miteinander umgehen und der eine den anderen diskriminiert oder belästigt? Wie muss ich die Mitarbeiter hierüber informieren?
  • Arbeitszeitgesetz: Welche Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen sind gesetzlich einzuhalten? Wie sind Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft gesetzlich geregelt und wann zählt Reisezeit als Arbeitszeit?
  • Auszubildende: Welche besonderen Vorschriften gelten für die Durchführung des Ausbildungsverhältnisses? Welche Besonderheiten sind bei minderjährigen Auszubildenden zur Arbeitszeit und zum Jugendschutz zu beachten?
  • Dienstwagen: Wie regele ich die dienstliche und ggf. auch private Nutzung eines Dienstwagens?
  • Fortbildung, Weiterbildung: Wie kann ich mit Mitarbeitern rechtssicher die Durchführung einer arbeitgeberfinanzierten Fortbildung vereinbaren? Wie erreiche ich, dass Mitarbeiter nach einer teuren Fortbildung noch möglichst lange in meinem Unternehmen bleiben?
  • Haftung: Wann muss ein Mitarbeiter bei einem Sachschaden oder bei Vermögensschäden meinem Unternehmen Schadensersatz leisten?
  • Krankheit: Muss ich als Arbeitgeber jede Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptieren? Was mache ich bei einem Verdacht auf eine vorgetäuschte Krankheit? Wie gehe ich richtig mit langzeiterkrankten oder häufig erkrankten Mitarbeitern um? Wann und wie mache ich ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?
  • Mobiles Arbeiten: Haben meine Mitarbeiter ein Recht auf Homeoffice? Kann ich (leitende) Angestellte verpflichten, nach offiziellem Feierabend erreichbar zu sein? Was ist dann mit den gesetzlichen Ruhezeiten? 
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit: Was muss ich tun, wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird? Was muss ich wegen des Mutterschutzes beachten? Wie gehe ich mit dem Verlangen von Mitarbeitern nach Elternzeit und Elternteilzeit um?
  • Teilzeit: Wann kann ich einen Teilzeitantrag ablehnen? Welches sind die Voraussetzungen für eine Brückenteilzeit?
  • Urlaub: Bis wann müssen die Mitarbeiter Urlaub angemeldet haben und wann verfällt der Urlaubsanspruch? In welcher Form muss ich als Arbeitgeber den Mitarbeiter hierauf hinweisen? Was mache ich bei Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern über die Urlaubszeiten zum Beispiel in den Sommerferien oder zu Weihnachten?
  • Versetzung: Kann ich einen Mitarbeiter versetzen? Wenn ja, auf welche Positionen? An welche Orte? Wann ist es noch eine einseitig durchführbare Versetzung und wann bedarf es einer Änderungsvereinbarung oder ggf. auch einer Änderungskündigung? Wann und wie muss der Betriebsrat beteiligt werden?
  • Zeugnis: Welche Arten eines Arbeitszeugnisses gibt es und welche Formulierungen kann ich verwenden? Wie vermeide ich einen Streit mit dem Mitarbeiter über das Arbeitszeugnis?

Ende des Arbeitsverhältnisses

Ob zum freiwilligen Ausscheiden oder zur Kündigung eines Mitarbeiters: NORDMETALL berät seine Mitgliedsunternehmen in allen Fragen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Schwerpunkt unserer Beratung ist dabei die Kündigung: Wir informieren die Mitgliedsunternehmen über die Bedingungen und Unterschiede verschiedener Kündigungsarten wie der ordentlichen betriebsbedingten Kündigung (z. B. bei Wegfall des Arbeitsplatzes aufgrund von Digitalisierungsmaßnahmen), der verhaltensbedingten Kündigung (z. B. bei Arbeitszeitbetrug oder Beleidigung), der personenbedingten Kündigung (z. B. im Falle einer Langzeiterkrankung) oder auch der außerordentlichen fristlosen Kündigung (z. B. bei Verdacht der Begehung einer Straftat). Wir beraten den Arbeitgeber auch bei Fragen zu den Voraussetzungen einer Kündigung (z. B. dem Erfordernis einer vorhergehenden Abmahnung), der Durchführung einer Kündigung (Kündigungsfrist, Anhörung des Betriebsrates, sichere Zustellung usw.) oder den Alternativen zur Kündigung (z. B. Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages).