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Tarifrecht

Was sind Tarifverträge

NORDMETALL vereinbart gemeinsam mit der Gewerkschaft IG Metall Küste Tarifverträge, genauer Flächentarifverträge und Ergänzungstarifverträge. Diese Tarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen innerhalb der Branchen der norddeutschen Metallindustrie und Elektroindustrie, also für Unternehmen im Fahrzeugbau, Schiffbau, Luftfahrzeugbau, Maschinenbau, in der Elektroindustrie und ähnlichen Branchen.

Die NORDMETALL-Mitgliedsunternehmen sind kraft Gesetzes an die Tarifverträge gebunden. Diese schreiben zwingend die Arbeitsbedingungen vor, wenn auch die andere Arbeitsvertragspartei, der Beschäftigte, durch Mitgliedschaft in der IG Metall tarifgebunden ist. Die verschiedenen Tarifverträge finden Sie unten kurz vorgestellt, NORDMETALL-Mitgliedsunternehmen können die kompletten Tarifverträge hier herunterladen. Neben dieser klassischen Mitgliedschaft bei NORDMETALL gibt es seit 2019 auch die sogenannte OT-Mitgliedschaft („ohne Tarifbindung“). Diese Mitgliedschaft steht größeren Unternehmen aus den Branchen der Metall- und Elektroindustrie offen, die alle Vorteile eines Mitglieds von NORDMETALL nutzen wollen ohne an Tarifverträge gebunden zu sein.

Das Vereinbaren von Tarifverträgen und damit die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen ist eine Kernaufgabe von NORDMETALL als Tarifträgerverband. Für Unternehmen, die im OT-Bereich von NORDMETALL Mitglied sind, verhandeln wir Haustarifverträge. Ein solcher Haustarifvertrag kann sich an die Regelungen in den Flächentarifverträgen der M+E-Industrie anlehnen, wird aber stets auf die Situation und Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens angepasst.

Vorteile eines Tarifvertrages

Tarifverträge bringen den Unternehmen und ihren Beschäftigten viele Vorteile. Vielleicht am wichtigsten ist die kollektive Regelung der Arbeitsbedingungen. Mit einem Tarifvertrag muss ein Arbeitgeber nicht mit jedem Arbeitnehmer einzeln dessen Arbeitsbedingungen regeln. Stattdessen hat das Unternehmen nur einen Ansprechpartner, nämlich den Verband, in unserem Fall also NORDMETALL. NORDMETALL verhandelt die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in allen Mitgliedsunternehmen mit der IG Metall. Im Gegensatz dazu müssen Arbeitgeber ohne Tarifbindung die Arbeitsbedingungen mit jedem Arbeitnehmer einzeln regeln und haben dazu als Basis die gesetzlichen Vorschriften und die Rechtsprechung zu achten.

Ein weiterer wichtiger Vorteil für die Firmen ist die Planungssicherheit. Durch die festgelegte Laufzeit eines Tarifvertrages weiß das Unternehmen, worauf es sich als Arbeitgeber in dieser Zeit einstellen muss. Es kann in Ruhe arbeiten, denn während der Laufzeit eines Tarifvertrages gilt die Friedenspflicht. Streiks zu den Themen des Tarifvertrages sind während dieser Zeit verboten.

Der dritte große Vorteil eines Flächentarifvertrages ist die Festlegung von Standards für die Branche bzw. bei NORDMETALL sogar für alle Mitgliedsunternehmen der verschiedenen Branchen der Metall- und Elektroindustrie in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und dem nordwestlichen Niedersachsen. Alle Unternehmen aus diesem Gebiet haben durch den Tarifvertrag eine vergleichbare Wettbewerbssituation und die gleichen Rahmenbedingungen wie die anderen tarifgebundenen Firmen, also beispielsweise wie Zulieferer oder Wettbewerber. Diese Sicherheiten und Vorteile sind für sehr viele Unternehmen von großer Bedeutung.

Tarifverträge helfen auch in schwierigen Zeiten

In wirtschaftlichen schwierigen Zeiten oder in Krisen kommen die Vorteile von Tarifverträgen besonders zur Geltung, denn was NORDMETALL in solchen Zeiten mit der Gewerkschaft verhandelt, gilt dann für alle Tarifunternehmen im Verbandsgebiet gleichermaßen.
So hat NORDMETALL während der Weltwirtschaftskrise 2009 mit der IG Metall Küste einen Tarifvertrag vereinbart, der die sogenannten Remanenzkosten der Kurzarbeit gesenkt hat – ein klarer Vorteil für tarifgebundene Unternehmen, um trotz rückläufiger Beschäftigung fortbestehende Lasten zu schultern. Wenn in solchen Phasen des Abschwungs ein tarifgebundenes Unternehmen NORDMETALL auffordert, einen Ergänzungstarifvertrag mit der Gewerkschaft zu vereinbaren, kann so mit der IG Metall beispielsweise ein Gehaltsverzicht geregelt werden, der dann für alle tarifgebundenen Beschäftigten gilt. Im Gegensatz dazu müssen Unternehmen ohne Tarifvertrag in einer solchen Situation oft mit jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin einzeln vom Arbeitsvertrag abweichende Regelungen vereinbaren. Hierbei besteht das Risiko, dass Beschäftigte einem geforderten Verzicht nicht zustimmen und dann wie bisher beschäftigt werden müssen.

Beratung durch Experten

Die Expertinnen und Experten aus dem Tarifrecht von NORDMETALL und dem AGV NORD beraten die Mitgliedsunternehmen zu den Inhalten und der Anwendung der Tarifverträge telefonisch, schriftlich und vor Ort. Um unseren Mitgliedsunternehmen die größtmögliche Expertise bieten zu können, haben wir in den verschiedenen Bereichen des Tarifrechts und der Tarifverträge Schwerpunkte gesetzt, auf die unsere Juristinnen und Juristen aus dem Tarifrecht sich spezialisiert haben. Hier kommen Sie zu Ihrem Ansprechpartner. Viele komplexe Fragen aus der Praxis beispielsweise zu Entgelt/ERA oder zur Arbeitszeit beantworten wir gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten aus der Arbeitsorganisation, die die Situation vor Ort im Betrieb analysieren und bewerten. Bei Streitigkeiten mit dem Betriebsrat werden die Verbandsjuristen aus dem Arbeitsrecht oder dem Betriebsverfassungsrecht hinzugezogen, so dass das Mitgliedsunternehmen immer eine umfassende Betreuung und falls nötig eine Prozessvertretung vor Gericht bekommt.

In gleicher Weise funktioniert die abteilungsübergreifende Betreuung beim Thema Arbeitszeit, beispielsweise bei der Einführung oder Änderung von Schichtarbeit oder beim Thema Entgelt, beispielsweise bei Neueinstellungen oder bei Betriebsvereinbarungen zur Verteilung von Leistungskomponenten (Zulagen, Prämien, Akkordmehrverdienst…). Hierbei arbeiten wir für die mit der Einführung neuer Systeme notwendigen Schulungen der Führungskräfte eng mit den Bildungswerken unseres Bildungsverbundes Nordbildung zusammen.

Diese umfassende und übergreifende Betreuung zu Fragen des Tarifrechts im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsorganisation/Arbeitswissenschaft kann keine Anwaltskanzlei leisten.
Mehr über die vielen Vorteile einer Mitgliedschaft bei NORDMETALL und dem AGV NORD erfahren Sie auf unserer Seite Mitglied werden

Herzstück: Der Manteltarifvertrag

Die unterschiedlichen Tarifverträge für die norddeutsche Metall- und Elektroindustrie greifen die verschiedenen Aspekte des Arbeitslebens auf. Herzstück dieser Tarifverträge ist der Manteltarifvertrag, denn er regelt die konkreten Arbeitsbedingungen jedes Arbeitsverhältnisses. Das reicht vom Beginn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses und umfasst Arbeitszeit, Krankheit, Urlaub, Freistellung usw.

Seit Juni 2022 haben die Auszubildenden der norddeutschen Metall- und Elektroindustrie einen „eigenen“ Manteltarifvertrag. Der Manteltarifvertrag Ausbildung regelt die Bedingungen der Auszubildenden wie Ausbildungszeit, Urlaub, Freistellung für den Berufsschulunterricht usw. 

NORDMETALL-Mitglieder können den Manteltarifvertrag und den Manteltarifvertrag Ausbildung hier herunterladenDer Manteltarifvertrag ist gebietsbezogen, im NORDMETALL-Tarifgebiet gibt es drei Tarifgebiete: ein gemeinsames Tarifgebiet für Hamburg und Umgebung, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, das Tarifgebiet Unterweser und das Tarifgebiet Nordwest. Der Manteltarifvertrag Ausbildung gilt für alle Tarifgebiete. 

Der Entgeltrahmentarifvertrag („ERA“)

Der zweite besonders wichtige Tarifvertrag ist der Entgeltrahmentarifvertrag. Er wird auch „ERA“, Entgeltrahmenabkommen, genannt. Im Entgeltrahmentarifvertrag sind die Tätigkeiten, die in den Unternehmen typischerweise vorkommen, beschrieben und in Gruppen zusammengefasst. Die Tätigkeiten sind abstrakt beschrieben, so dass sie auf alle Arbeiten zutreffen. Auf dieser Grundlage werden in einem Unternehmen die prägenden Tätigkeiten aller jeweiligen Arbeitsaufgaben summarisch bewertet. Hierbei werden nur die Aspekte bewertet, die die Arbeit überwiegend ausmachen und nicht jeder einzelne Arbeitsschritt. Auch neue Anforderungen wie den durch den digitalen Wandel verstärkten Umgang mit Robotern, Programmierungsarbeiten oder Arbeitsschritte in der virtuellen Realität mit VR-Brillen sind gut mit dem Entgeltrahmenabkommen erfassbar.
Im Entgeltrahmentarifvertrag sind zudem die verschiedenen Entgeltsysteme geregelt, also die Unterscheidung zwischen Bezahlung auf Basis der geleisteten Arbeitszeit (Zeitentgelt) oder auf Basis der Arbeitsleistung (Leistungsentgelt) und es sind die Rahmenbedingungen festgelegt, wie der Arbeitgeber diese Entgeltsysteme zu gestalten hat. NORDMETALL will wegen der Digitalisierung den Entgeltrahmentarifvertrag weiter modernisieren und reformieren. Hauptgrund hierfür ist, dass die zunehmende Arbeit in Projekten mit ERA aktuell nur schwer abgebildet werden kann. Bisher wird davon ausgegangen, dass ein Beschäftigter, eine Mitarbeiterin eine einzige Tätigkeit ausübt. Hier gibt es zwar manchmal Differenzen über die Entgeltgruppe, aber das Grundprinzip einer einheitlichen Tätigkeit ist unstrittig. Wenn ein Arbeitnehmer aber für einige Zeit beispielsweise in einem fachübergreifenden Projektteam oder in Innovationsräumen ganz andere Tätigkeiten ausübt oder dort Führungsverantwortung übernimmt, ist dies im Entgeltrahmensystem bisher kaum abbildbar. Um solche Fälle zukünftig besser und konfliktfreier regeln zu können, will NORDMETALL die ERA-Systematik aktualisieren.

Das Entgeltabkommen – der Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen

Während im Entgeltrahmentarifvertrag die Bedingungen für die Eingruppierung in die unterschiedlichen Entgeltgruppen und Entgeltstufen geregelt sind, wird die tatsächliche Höhe des Entgelts im Entgeltabkommen festgelegt. Dafür wird eine Entgelttabelle bestimmt, in der geregelt wird, welcher Entgeltgruppe und Entgeltstufe welches Entgelt zugeordnet wird, ferner, welche Beschäftigten außertariflich bezahlt werden. Außertariflich Beschäftige, oft „ATs“ genannt, müssen eine Tätigkeit ausüben, die höherwertig ist als die in der höchsten ERA-Entgeltgruppe beschriebene Tätigkeit, ein definiertes Mindestentgelt bekommen und im Arbeitsvertrag als „AT“ bezeichnet werden, damit sie als außertariflich eingestuft werden.

Passgenaue Ergänzungstarifverträge

Wenn der Flächentarifvertrag für ein Unternehmen nicht richtig passt, hilft in der norddeutschen Metall- und Elektroindustrie die ausgeprägte Kultur der Ergänzungstarifverträge. Diese „betriebsnahe Tarifpolitik“, so die Gewerkschaft, wurde durch das Pforzheimer Abkommen bestätigt. Bedingung für ein Abweichen vom Flächentarifvertrag durch einen Ergänzungstarifvertrag ist, dass ein Unternehmen überzeugend darlegen kann, dass es zukünftig wirtschaftliche Schwierigkeiten bekommen wird, wenn es den Flächentarifvertrag weiter anwendet.

In einer solchen Situation kann zum Beispiel ein sog. Zukunftstarifvertrag abgeschlossen werden. Laut diesem Zukunftstarifvertrag verpflichtet sich einerseits das Unternehmen beispielsweise zu einem Kündigungsschutz oder zu Investitionen, andererseits erbringen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Beitrag, indem sie beispielsweise länger arbeiten, auf eine Sonderzahlung verzichten oder Ähnliches. Beim Strukturwandel durch die Digitalisierung kann ein Ergänzungstarifvertrag auch als Transformationstarifvertrag abgeschlossen werden, in dem beispielsweise gegen einen Beitrag der Beschäftigten zur Mitfinanzierung verbindliche Fortbildungen, Weiterbildungen und andere Qualifizierungsmaßnahmen vereinbart werden.

Neben diesen Ergänzungstarifverträgen gibt es Dienstleistungstarifverträge. Diese Tarifverträge regeln die Bezahlung von Arbeitnehmern, die beispielsweise als Pförtner, in der Logistik oder in der Kantine tätig sind und mit diesen Tätigkeiten nicht in das Entgeltniveau des Flächentarifvertrages passen. Das kann einzeln für jedes Unternehmen geregelt werden oder mit einem zusätzlichen Flächentarifvertrag, wie NORDMETALL und IG Metall Küste ihn für die Kontraktlogistik (Verhandlungsergebnis vom 13.12.2019 (Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag u.a.) und Verhandlungsergebnis vom 10.01.2023 (Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen Kontraktlogistik inkl. den aktuellen Entgelttabellen, Tarifvertrag „Inflationsausgleichsprämie Kontraktlogistik“ und der angepasste Tarifvertrag zum tariflichen Zusatzgeld Kontraktlogistik) vereinbart haben.

Die Zukunft des Flächentarifvertrages

NORDMETALL hält auch für die Zukunft am Flächentarifvertrag fest. Damit der Flächentarifvertrag aber für die Unternehmen attraktiv bleibt, muss die Gewerkschaft ihr Verhalten und ihre Verhandlungspositionen ändern. Die IG Metall muss wieder zur Grundidee des Flächentarifvertrages zurückkehren, nämlich der Regelung von Mindeststandards. Diese Mindeststandards legen die Rahmenbedingungen fest und jedes Unternehmen muss die Möglichkeit haben, sich aus verschiedenen Modulen und Bausteinen das für sich passende Regelwerk zusammenzusetzen. Der Manteltarifvertrag muss wieder einfacher werden, denn er ist für die Personalabteilungen in den Mitgliedsunternehmen aufgrund der Fülle und Komplexität der Detailregelungen immer schwieriger zu durchschauen. Eine Möglichkeit wäre, einen neuen Manteltarifvertrag für die Arbeitswelt 4.0 zu entwickeln und den Unternehmen für eine bestimmte Zeit die Wahl zu lassen, welchen Manteltarifvertrag sie anwenden wollen.