- Arbeits- und Sozialrecht
Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach entzündeter Tätowierung
Nach einer Tätowierung muss damit gerechnet werden, dass sich die tätowierte Hautstelle entzündet. Diese Komplikation wird bei Einwilligung in die Tätowierung billigend in Kauf genommen.