- Arbeits- und Sozialrecht
Sonderkündigungsschutz für Schwangere und nachträgliche Klagezulassung
Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist Kenntnis von ihrer Schwangerschaft, ist die verspätete Kündigungsschutzklage auf ihren Antrag nachträglich zuzulassen.