Kurzarbeit
- Muster für eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit für AGV NORD und NORDMETALL-OT Mitglieder (Stand Oktober 2022)
- Muster für eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit für NORDMETALL Mitglieder (Stand Oktober 2022)
- Einheitsregelung für die Einführung von Kurzarbeit (Stand 31.3.2020)
- Zusatzvereinbarung für die Einführung von Kurzarbeit (Stand 31.3.2020)
- Generelles Merkblatt zur Kurzarbeit (Stand: 01.07.2023)
- Podcasts zur Kurzarbeit: Teil 1: Allgemeine Informationen/Fragen, Teil 2: Besondere Informationen/Fragen
- FAQ zur Kurzarbeit des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (wird laufend aktualisiert)
- FAQ zur Kurzarbeit der BDA (Stand: 30.06.2023)
- Informationen, Anträge usw. der Bundesagentur für Arbeit (wird laufend aktualisiert)
Die wichtigsten Informationen zur Kurzarbeit
Bei Auslastungsproblemen und schwierigen wirtschaftlichen Phasen wird eine Absenkung der Arbeitszeit, allgemein Kurzarbeit genannt, wichtig. Hier informieren wir über die tariflichen und gesetzlichen Möglichkeiten zum Umgang mit konjunkturell bedingten Arbeitsausfällen.
Grundsätzlich gilt: Kurzarbeit kommt in Zeiten geringer Kapazitätsauslastung für alle Unternehmen in Betracht. Die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist nicht von Faktoren wie einer bestimmten Betriebsgröße abhängig.
Voraussetzung ist vor allem ein erheblicher Arbeitsausfall im jeweiligen Kalendermonat, von dem mindestens 1/3 der beschäftigten Arbeitnehmer mit einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10% monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind.