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  • Fachkräftesicherung

7.7.16: Reform der "Blue Card"-Richtlinie: Vorschläge der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat Vorschläge zur Reform der sogenannten "Blue Card"-Richtlinie (2009/50/EG) unterbreitet. Diese stellt Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in die EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung auf.

Um dem <b>Arbeitskräftemangel in Europa</b> zu begegnen, sollen durch die Reform Anreize geschaffen werden, qualifizierten Arbeitnehmer aus Drittstaaten den Weg in den europäischen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die EU-Kommission schlägt u. a. vor:

  • Ein <b>EU-weites System </b>soll eingeführt werden, das zur <b>Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Systeme</b> beitragen soll. Einzelstaatliche Regelungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, werden dann nicht mehr zulässig sein (Ausnahmen für Selbständige und Wissenschaftler sollen bestehen bleiben).
  • Die <b>Aufnahmebedingungen </b>sollen <b>offener und flexibler</b> werden. Dazu soll z. B. die Gehaltsgrenze, die ein Drittstaatsangehöriger mit seinem Arbeitseinkommen erreichen muss, um eine "Blue Card" zu erhalten, abgesenkt werden. Nun soll dieser, statt wie bisher mindestens das 1,5-fache, nur noch das 1,4-fache des durchschnittlichen Einkommens im betreffenden EU-Mitgliedstaat verdienen müssen. Bei jungen Fachkräften oder einem hohen Fachkräftemangel sollen die EU-Mitgliedstaaten die Gehaltsschwelle auf 80 % des Durchschnittseinkommens begrenzen können. Der Arbeitsvertrag oder das Jobangebot, die vor der Erteilung einer "Blue Card" ebenfalls nachgewiesen werden müssen, sollen jetzt nicht mehr eine zwölfmonatige Vertragslaufzeit haben müssen. Eine sechsmonatige Vertragsdauer soll stattdessen dafür ausreichen. Ebenso wird vorgeschlagen, im Hinblick auf Aufnahmebedingungen eine Gleichwertigkeit zwischen Hochschulabschlüssen und gemachter Berufserfahrung herzustellen, weil es Arbeitgebern bei ihrer Suche nach qualifizierten Arbeitnehmern nicht nur auf formale Bildungsabschlüsse, sondern gerade auch auf Arbeitserfahrungen und Fähigkeiten ankommt.
  • Das <b>Bewerbungsverfahren</b> soll <b>schneller und effizienter</b> werden, die Dauer des Verfahrens soll dabei deutlich abgesenkt werden.
  • Die <b>Mobilität von "Blue Card"-Inhabern innerhalb der EU soll erleichtert werden</b>. Diese Personen sollen sich neben ihrer "Blue Card"-Arbeit auch selbständig machen können.
  • "Blue Card"-Inhaber sollen nun schon <b>nach drei Jahren ein dauerhaftes Bleiberecht erwerben</b> können, wenn sie durchgehend ihren Aufenthalt in diesem Zeitraum in demselben EU-Mitgliedstaat gehabt haben (nach fünf Jahren bei einem Aufenthalt in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten). Der Familiennachzug für Hochqualifizierte soll ebenfalls vereinfacht werden.


Die EU-Mitgliedstaaten werden entscheiden können, wie viele "Blue Cards" sie ausstellen wollen. Die überarbeitete Richtlinie würde alle EU-Mitgliedstaaten betreffen, außer Großbritannien, Irland und Dänemark, die sich nicht an der Annahme dieser Richtlinie beteiligt haben. Die Pressemitteilung der EU-Kommission zur Reform der "Blue Card"-Richtlinie finden Sie hier.


<b>Bewertung:</b>

Der Richtlinienvorschlag enthält eine <b>Reihe von positiven Ansätzen</b> für eine Reform der "Blue Card". Es müssen deutlich bessere Anreize gesetzt werden, um hochqualifizierten Arbeitnehmern aus Drittstaaten die Möglichkeit zu geben, in der EU zu arbeiten. Dafür sind einige Vorschläge der EU-Kommission durchaus sinnvoll. Insbesondere die Reduzierung der Mindestlaufzeit des vorzulegenden Arbeitsvertrags von zwölf auf sechs Monate kann als richtiger Schritt gewertet werden, da es Arbeitgebern, die sich unsicher über die tatsächlichen Fähigkeiten eines hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen sind, leichter macht, einen Arbeitsvertrag zu schließen. Auch die neuen Regelungen zur Mobilität von Inhabern der Blauen Karte sind ein sinnvoller Vorschlag.

<b> Sehr problematisch</b> ist jedoch, dass der Vorschlag der EU-Kommission vorsieht, dass an hochqualifizierte Erwerbsmigranten aus Drittstaaten keine anderen Aufenthaltstitel als die "Blue Card" vergeben werden sollen, d. h. weitere nationale Regelungen zur Zuwanderung solcher Personen wären nicht mehr zulässig. Dieses Vorhaben würde es somit den Mitgliedstaaten äußerst schwierig machen, ihre Zuwanderungspolitik entsprechend ihrer Fachkräftebedarfe zu gestalten und gezielt auf besondere Engpässe auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren.