Zum Inhalt springen
  • Fachkräftesicherung

Verabschiedung Eckpunkte Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Die Eckpunkte sind für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sind am 24. Juni 2020 durch das Bundeskabinett beschlossen worden.

Diese finden Sie in der Anlage. Zur Förderung gehören Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung des Ausbildungsniveaus, die Förderung von Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung sowie die Förderung von Verbund- und Auftragsausbildung und Übernahmenprämien für  Auszubildende aus Insolvenzbetrieben. Antragsberechtigt sind KMU. Zudem gelten weitere Kriterien, die Sie der Anlage entnehmen können.

Es wurden zwei Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommen:

  • Es sind nun auch KMU antragsberechtigt, die eine Berufsausbildung in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits-und Sozialwesen durchführen. 
  • Es sind keine Angaben zur Förderhöhe für Maßnahmen unter (4) der Verbund- oder Auftragsausbildung mehr enthalten. Details der Durchführung sollen im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert werden.

Für die Fördermaßnahmen ist ein Volumen von 500 Mio. € vorgesehen. Geplant ist, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Maßnahmen unter (1) - (3) und (5) umsetzen wird. Für die Umsetzung von Maßnahmen unter (4) ist das BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) oder das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vorgesehen. Die Maßnahmen sollen über eine oder mehrere Förderrichtlinien realisiert werden. Eine gesetzliche Änderung/Klarstellung soll lediglich dafür vorgenommen werden, dass die Finanzierung der Verwaltungskosten nicht durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), sondern aus dem Programmtitel selbst erfolgt.

Sobald Antragsformulare vorliegen, werden wir Sie informieren.