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Digitales Informationsangebot des BMAS am 28.11. für Unternehmen zum Barrierefreiheitsgesetz
Das Bundesarbeitsministerium informiert am 28.11.2024 von 10-12 Uhr über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit von bestimmten Produkten und Dienstleistungen.
Zu der Verpflichtung gehören zukünftig Produkte und Dienstleistungen wie Mobiltelefone, Computer und Geldautomaten sowie Online-Shops, Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen.
Gemeinsam mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und der Schlichtungsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Unternehmen die Möglichkeit geben, sich über Praxisbeispiele zu informieren und Ansprechpersonen kennenzulernen, die sie zukünftig beraten können.
Ablauf:
1. Begrüßung: Regine Laroche, Referatsleitung „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
2. Einführung ins Thema und kurze Vorstellung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes: Nadine Schütze, Grundsatzreferat Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
3. Wo und wie kann die Bundesfachstelle Barrierefreiheit unterstützen? Simone Miesner (Geschäftsführung) und Sven Niklas (Büroleiter), Bundesfachstelle Barrierefreiheit
4. Welche Ergebnisse können in einem Schlichtungsverfahren erzielt werden? Rolf Fischer, Schlichter bei der Schlichtungsstelle
Sie können ohne vorherige Anmeldung über die folgenden Zugangsdaten an der Veranstaltung teilnehmen:
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2742 833 8964
Meeting-Passwort: 2DRbreMGm32 (23727364 beim Einwählen von einem Telefon oder Videosystem)
Beitritt über das Telefon: +49-89-95467578
Die FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz können Sie hier abrufen.