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Die Tarifautonomie darf durch staatliche Eingriffe nicht weiter gefährdet werden
Am 28. April 2022 berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn. Mithilfe eines Videos macht NORDMETALL auf diesen verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie aufmerksam.
„Die von der Politik angeordnete Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro an der Mindestlohnkommission vorbei lehnen wir als verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie ab“, erklärt Dr. Nico Fickinger, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD. Am 28. April 2022 findet die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung im Deutschen Bundestag statt.
„Damit wird die Arbeit von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften entwertet und die Tarifbindung auf nachhaltige Weise beschädigt“, so Fickinger weiter. Das Ergebnis werde nicht ein Mehr, sondern ein Weniger an sozialpartnerschaftlicher Tarifbindung sein, befürchtet der Arbeitgebervertreter. „Welcher Arbeitnehmer, welche Arbeitnehmerin will sich noch in einer Gewerkschaft organisieren, welche Unternehmerin und welcher Unternehmer wird sich noch in einem Arbeitgeberverband für Tarifverhandlungen engagieren, wenn der Staat diese Ergebnisse ignoriert und eigenmächtig und ohne Rücksicht auf die Marktsituation die Löhne festsetzt?“, fragt Fickinger. Es sei ureigenste Aufgabe der Unternehmerinnen und Unternehmer, für die Höhe der Löhne die Produktivität der Beschäftigten und die am Markt erzielbaren Preise im Blick zu behalten.
„Wenn die Politik mit diesem Gesetz behauptet, existenzsichernde Löhne garantieren zu wollen, dann hat sie die elementare Funktionsweise unseres Sozialstaats nicht verstanden. Wo der Lohn allein nicht zu einem auskömmlichen Leben reicht, ist es Aufgabe der Sozialpolitik, nicht der Wirtschaft, durch Sozialleistungen und Umverteilung ein Mindesteinkommen zu garantieren“, so der Arbeitgebervertreter.
Illustriert haben NORDMETALL und AGV NORD ihre Position in Form eines kurzen Trickfilms – abrufbar hier.