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Antragstellung eröffnet: Start der vereinfachten und aufgestockten Überbrückungshilfen III für Unternehmen
Bundeswirtschaftsministerium informiert über den Start der erneut verlängerten und deutlich vereinfachten Überbrückungshilfen III für Unternehmen.
Corona-Hilfen der Bundesregierung: Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium der Finanzen haben die Überbrückungshilfe erneut verlängert und deutlich vereinfacht. Damit sollen noch mehr Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzausfällen unterstützt werden.
Was ist neu?
- Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zwischen November 2020 und Juni 2021
- Auch größere Unternehmen (bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz) haben Anspruch.
- Förderhöchstbetrag pro Monat: 1,5 Millionen Euro (bisher 50.000 Euro; Erhöhung auf 3 Millionen Euro für Verbundunternehmen in Vorbereitung), im Rahmen der Höchstgrenzen der EU-Beihilferegeln.
- Mehr Fixkosten erstattungsfähig: z.B. auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020); Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro.
- Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse.
- Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen).
- Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte: Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in, Rechtsanwalt/in oder vereidigte Buchprüfer/in. Die Kosten werden bezuschusst
- Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Weitere Informationen finden Sie hier: BMWi_Ueberbrueckungshilfen_III