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Arbeitsmarkt im September 2022: Leichterer Zugang zu Kurzarbeitergeld auch in 2023 nötig

„Die vor kurzem von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende ist wichtig und richtig.

Sie sollte aber nicht am 31. Dezember enden, denn die Unternehmen wollen auch im drohenden Rezessionsjahr 2023 möglichst viel Personal an Bord halten“, fordert Dr. Nico Fickinger, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD. Die extrem gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise, fortdauernde Lieferengpässe und steigende Zinsen belasteten die Betriebe der norddeutschen Metall- und Elektroindustrie schwer. Zwei Drittel der Industrieunternehmen könnten die gestiegenen Kosten nicht oder nur in geringem Maße weitergeben. „Um in dieser sehr schwierigen Situation möglichst viele Arbeitsplätze sichern zu können, ist Kurzarbeit als Instrument unverzichtbar“, erläutert Fickinger weiter. Durch diesen Puffer könnten notwenige Produktionseinschränkungen bis hin zu einem kompletten Produktionsstopp überbrückt werden, ohne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter entlassen zu müssen. „Der einfache Zugang zum Kurzarbeitergeld sollte deshalb von Staat auch über die Jahreswende hinaus sichergestellt sein“, regt Fickinger an.