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Fördermöglichkeiten für Weiterbildung während Kurzarbeit - BDA veröffentlicht FAQ
Mit dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Beschäftigungssicherungsgesetz bietet die Bundesagentur für Arbeit Unternehmen Fördermöglichkeiten für betriebliche Weiterbildung von Beschäftigten während Kurzarbeitergeldbezug nach § 106a SGB III.
Die BDA veröffentlicht dazu ein mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmtes FAQ-Papier zur Weiterbildung während Kurzarbeitergeldbezug, in dem u.a. auf folgende Punkte eingegangen wird:
- Grundsätzliches zum Thema "Qualifizierung und KuG"
- Ungeförderte und geförderte Weiterbildung während Kurzarbeit
- Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Lehrgangskosten bei Weiterbildung während KuG
- Höhe der Förderung in Abhängigkeit von Betriebsgröße
- Wege zur Förderung
Die FAQ zu Fördermöglichkeiten von Weiterbildung in KuG der BDA sowie ein Schaubild zu Fördermöglichkeiten bei einer Anpassungsqualifizierung finden Sie hier: