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Fördermöglichkeiten für Weiterbildung während Kurzarbeit - BDA veröffentlicht FAQ

Mit dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Beschäftigungssicherungsgesetz bietet die Bundesagentur für Arbeit Unternehmen Fördermöglichkeiten für betriebliche Weiterbildung von Beschäftigten während Kurzarbeitergeldbezug nach § 106a SGB III.

Die BDA veröffentlicht dazu ein mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmtes FAQ-Papier zur Weiterbildung während Kurzarbeitergeldbezug, in dem u.a. auf folgende Punkte eingegangen wird:

  • Grundsätzliches zum Thema "Qualifizierung und KuG"
  • Ungeförderte und geförderte Weiterbildung während Kurzarbeit  
  • Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Lehrgangskosten bei Weiterbildung während KuG
  • Höhe der Förderung in Abhängigkeit von Betriebsgröße
  • Wege zur Förderung

Die FAQ zu Fördermöglichkeiten von Weiterbildung in KuG der BDA sowie ein Schaubild zu Fördermöglichkeiten bei einer Anpassungsqualifizierung finden Sie hier: