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Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung"
Das Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung" des Bundesfamilienministeriums bietet bis Ende 2022 eine Anschubfinanzierung für neue Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung an.
Die Förderung aus Bundesmitteln richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit deutschem Sitz. Adressaten sind vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen. Auch eine Kooperation mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich, um die Unternehmen bei der Organisation der Kinderbetreuung zu entlasten.
Das Programm läuft vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2022 und besteht aus folgenden vier Modulen:
- Modul 1 - Förderung betrieblich unterstützter Betreuungsplätze in der Kindertagesbetreuung
- Modul 2 - Förderung betrieblich unterstützter Betreuungsplätze in der Kindertagespflege
- Modul 3 - Förderung von betrieblich unterstützten Plätzen zur Betreuung in Ausnahmefällen
- Modul 4 - Förderung von betrieblich unterstützter Ferienbetreuung
Für einen neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden beispielsweise bis zu 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebsausgaben gezahlt.
Mehr Informationen zu dem Förderprogramm, den Zuwendungsvoraussetzungen und der Förderrichtlinie finden Sie hier:
- Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung"
- Förderrichtline zum Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung"
- Nützliche Dokumente rund um das Förderprogramm
Bei weiteren Fragen ist eine kostenlose Beratung bei der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung möglich.