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Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung des mobilen Arbeitens/Homeoffice im Ausland
Üben Beschäftigte ihre Tätigkeit (pandemiebedingt) vollständig oder teilweise im Homeoffice oder mobil in einem anderen Staat außerhalb des Betriebssitzes in Deutschlands aus, hat dies steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen.
Um Ihnen hier einen ersten Überblick über die Thematik zu verschaffen, hat Gesamtmetall den anliegend beigefügten Vermerk erstellt. Während die lohnsteuerrechtlichen Behandlung durch bilaterale Sonderabkommen (beim BMF hier abrufbar) zumindest zeitlich befristet geregelt ist, bestehen bezüglich der Unternehmensbesteuerung im Hinblick auf die Frage, in welchen Fällen eine steuerliche Betriebsstätte begründet wird, noch Unklarheiten und offen Fragen. Der Vermerk stellt daher - auch aufgrund der Komplexität dieser Thematik - nur eine vorläufige und erste Betrachtung dar und kann im Einzelfall keine steuerrechtliche Bewertung im Einzelfall ersetzen.