Zum Inhalt springen
  • Nachwuchsgewinnung & Fachkräftesicherung

14.9.16: Willkommenslotsen - Informationen zur Antragstellung 2017

Für die Beantragung von "Willkommenslotsen" im Rahmen des Programms "Passgenaue Besetzung" haben sich Neuerungen ergeben.

Aufgabe der "Willkommenslotsen" ist es, für die Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen zur Fachkräftesicherung zu werben und KMU bei deren Ausbildung, Beschäftigung und betrieblicher Integration zu unterstützen. Das Programm wird durch das Bundeswirtschaftsministerium finanziert. Förderanträge können bis zum 30.09.2016 über den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gestellt werden, der diese nach entsprechender Vorprüfung zur abschließenden Entscheidung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterleitet.

Folgende Neuerungen liegen vor:

  • Aufgabenbeschreibung: Die Aufgabenbeschreibung der Willkommenslotsen wurde präzisiert.

  • Rahmenrichtlinie und Antragsformular: Vor dem Hintergrund der Erweiterung des Förderprogramms "Passgenaue Besetzung" um die "Willkommenslotsen" wurde der derzeitige Richtlinientext überarbeitet und befindet sich aktuell noch im Abstimmungsverfahren. Damit die bestehende Antragsfrist zum 30.09.2016 aufrechterhalten werden kann, ist der Förderantrag auf Grundlage der jeweils gültigen Richtlichtlinie zu stellen. Unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wird die bestehende Richtlinie durch die neue ersetzt. Etwaige Änderungen, die aus dem Richtlinienwechsel resultieren könnten, wurden im neuen Antragsformular bereits berücksichtigt.

  • Bewilligungszeitraum: Zurzeit laufen die Gespräche über die Möglichkeit einer (bis zu) zweijährigen Bewilligung. Der im Umlauf befindliche Richtlinienentwurf sowie das Antragsformular sehen diese Möglichkeit, einen überjährigen Projektantrag für bis zu zwei Haushaltsjahre zu stellen, bereits vor. In Anbetracht der nahenden Antragsfrist kann das Ergebnis dieser Gespräche jedoch nicht abgewartet werden. Anträge können für zwei oder für ein Jahr gestellt werden. Um von einer entsprechenden Richtlinienänderung profitieren zu können, empfiehlt es sich, den Antrag vorsorglich für zwei Jahre zu stellen. Sollte zu Gunsten einer zweijährigen Bewilligung entschieden werden, können auf Grundlage eines zweijährigen Antrages sowie einer entsprechenden Bewilligung durch das BAFA dann auch zweijährige Weiterleitungsverträge abgeschlossen werden. Sollte gegen eine zweijährige Bewilligung entschieden werden, bleibt es bei der jährlichen Antragstellung und dem jährlichen Weiterleitungsvertrag.


Weitere Informationen z.B. über das Antragsverfahren und Ansprechpartner finden Sie hier.