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21.4.15: Arbeitgeberverbände verhindern verschärfte Arbeitsstättenverordnung

Der Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung wurde nach massivem Widerspruch seitens der Arbeitgeberverbände verschoben, die die darin enthaltenen Vorgaben wiederholt ausdrücklich kritisiert hatten.

Anfang Februar 2015 sollte das Bundeskabinett eine deutliche Änderung der Arbeitsstättenverordnung beschließen. Darin waren u. a. neue Vorgaben für das Einrichten und Betreiben von Telearbeitsplätzen, bürokratische Dokumentationspflichten für Unterweisungen, das Erfordernis abschließbarer Kleiderablagen an jedem Arbeitsplatz und umfassende Regelungen zu Tageslicht und "Sichtverbindungen nach außen" in Arbeits- und Sozialräumen. Dieser Beschluss wurde jedoch nach massiver Intervention seitens der Arbeitgeberverbände verschoben. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA mit Arbeitgeberpräsident und NORDMETALL-Vorstandsmitglied Ingo Kramer an der Spitze hat die geplanten Änderungen mehrfach und nachdrücklich kritisiert, da diese in großen Teilen überzogen, bürokratisch und nicht praxistauglich sind.

Insbesondere hat die BDA die vorgesehenen Regelungen zu Telearbeitsplätzen kritisiert. Arbeitgeber hätten die Vorgaben des Verordnungsentwurfs nicht ohne Weiteres einhalten können, weil sie den häuslichen Telearbeitsplatz ohne Zustimmung des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht betreten dürfen. Auch wäre dies mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, da Telearbeitsplätze oft hunderte Kilometer von der Firmenzentrale entfernt sind. Weiterer wesentlicher Kritikpunkt der BDA sind die geplanten höheren Anforderungen an die Notwendigkeit von Tageslicht in Arbeitsstätten und Sichtverbindungen nach außen. Diese Vorgaben würden die Betriebe zur Schließung bzw. zum aufwändigen Umbau einer Vielzahl von z. B. Produktionsstätten, Kantinen und Pausenräumen zwingen. Die BDA hat sich ferner gegen die umfassenden Dokumentationspflichten in Bezug auf eine jährlich durchzuführende Unterweisung sowie das geplante Auslaufen bislang bestehender Bestandsschutzregelungen ausgesprochen.

Derzeit laufen zwischen Bundeskanzleramt und Bundesarbeitsministerium Gespräche darüber, welche inhaltlichen Änderungen an den bisherigen Verordnungsplänen erfolgen sollen. Die BDA drängt dabei auf deutliche Korrekturen und hat dafür auch konkrete Änderungsvorschläge vorgelegt.