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26.10.16: Ergebnisse der aktuellen Sitzung des EU-Rates für Beschäftigung und Soziales

Am 13.10.2016 tagte der europäische Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO). Themen waren u.a. die Überarbeitung der Krebsrichtlinie, Langzeitarbeitslosigkeit, Jugendgarantie / Jugendbeschäftigungsinitiative, New Skills Agenda, Säule sozialer Rechte.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Entscheidungen des Rates:

Überarbeitung der Krebsrichtlinie

Der Rat hat sich auf eine allgemeine Ausrichtung zur Revision der Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Krebsrichtlinie) geeinigt. Es wurden keine Änderungen an den von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerten für verschiedene krebserzeugende Chemikalien vorgenommen. Jedoch verdeutlichten neun Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, in einer gemeinsamen Erklärung, dass der Grenzwert bei Chrom VI nicht ambitioniert genug sei. Die Bestätigung der von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte durch den Rat, ohne weitere Grenzwerte vorzuschlagen, ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Die Grenzwerte, die die EU-Kommission in ihrem Revisionsvorschlag zur Krebsrichtlinie vom 13. Mai 2016 vorgeschlagen hatte, beruhen auf einer Vereinbarung des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, die auch von den Arbeitgebern mitgetragen wird.

Langzeitarbeitslosigkeit

Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten tauschten sich über die Umsetzung der im Dezember 2015 verabschiedeten Ratsempfehlungen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt aus. Die Implementierung über nationale Maßnahmen fällt auch angesichts der Kürze der Zeit, bisher gering aus. Des Weiteren billigte der Rat einen neuen Indikatorrahmen, um die Umsetzung der Ratsempfehlungen besser überprüfen zu können. Aufgeführte Indikatoren sind beispielsweise der Anzeiger für die Leistungen im Beschäftigungsbereich sowie vergleichbare Indikatoren aus der Jugendbeschäftigungsinitiative. Erste Datensammlungen werden 2017 verfügbar sein.

Jugendgarantie / Jugendbeschäftigungsinitiative

Die Kommission stellte ihren Umsetzungsbericht zur Jugendbeschäftigungsinitiative vor. Neun Millionen Jugendliche haben seit April 2013 ein Angebot für einen Praktikums-/Ausbildungsplatz bzw. eine Stelle, die sie im Rahmen der Jugendgarantie erhalten haben, angenommen. Von den bereitgestellten 6,4 Mrd. € sind bereits 4 Mrd. € von den Mitgliedstaaten eingesetzt bzw. für zukünftige Maßnahmen eingeplant wurden. Laut Kommissarin Thyssen ist es wichtig, die Jugendgarantie bis 2020 um zwei Mrd. € aufzustocken. Konkret brauche es zudem bessere interne Koordinierung und "capacity building" bei Arbeitsverwaltungen und Anbieter von Bildung und Ausbildung. Die Arbeitgeberseite ist in diesem Zusammenhang nach wie vor der Ansicht, dass der Aufbau der nötigen Infrastruktur – in Gestalt leistungsfähiger Arbeitsverwaltungen – in den betroffenen Mitgliedstaaten unabdingbar ist, damit die Mittel aus der Jugendbeschäftigungsinitiative auch tatsächlich abgerufen werden können. Die durch die Jugendbeschäftigungsinitiative bereitgestellten finanziellen Mittel sollten gezielt für den Anschub notwendiger Strukturreformen genutzt werden, um strukturelle Ursachen hoher Jugendarbeitslosigkeit nachhaltig anzugehen.

"New Skills Agenda"

Die Ratsmitglieder diskutierten über die im Juni von der EU-Kommission vorgelegte "New Skills Agenda". Federführend für dieses Dossier ist jedoch der Bildungsrat. Die Ratsmitglieder begrüßten den in der Kommissions-Mitteilung auf arbeitsmarktnahe Bildung gesetzten Schwerpunkt. Das darin ebenfalls enthaltene Plädoyer für mehr Umschulung, Höherqualifizierung, sowie Vermittlung von Soft Skills, Unternehmertum und digitale Fähigkeiten fand Unterstützung bei den Vertretern der Mitgliedsländer. Für deren Umsetzung brauche es die Einbindung der Sozialpartner, erklärten einige Minister.

Säule sozialer Rechte

Der Rat hat eine gemeinsame Stellungnahme der EPSCO unterstützenden Fachausschüsse (Beschäftigungssausschuss und Ausschuss für Sozialschutz) zur Europäischen Säule sozialer Rechte gebilligt. In der Stellungnahme wird insbesondere davor gewarnt, mit diesem Vorhaben unrealistische Erwartungen zu wecken, die nicht erfüllt werden können. Die bereits vorhandene Skepsis gegenüber der EU würde dadurch nicht verringert, sondern möglicherweise sogar verstärkt.