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  • Fachkräftesicherung

26.5.16: Eingliederungszuschuss für Unternehmen der Zeitarbeit

Zum 20. Mai 2016 hat die Bundesagentur für Arbeit die Hinweise zur Gewährung von Eingliederungszuschüssen an Unternehmen der Zeitarbeit angepasst.

Unternehmen der Zeitarbeit können auch künftig bei den jeweils zuständigen Arbeitsagenturen und Jobcentern die Gewährung eines sog. <b>Eingliederungszuschusses</b> beantragen, <b>wenn dem Zeitarbeitsunternehmen durch Einstellung eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin mit einer festgestellten Minderleistung tatsächlich ein finanzieller Nachteil entsteht.</b>

Mit der neuen Geschäftsanweisung wird klargestellt, wann von einem finanziellen Nachteil auszugehen ist. Dieser kann danach vor allem dadurch entstehen, dass der Verleiher einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich der Minderleistung leistet, etwa indem er die Kosten für notwendige Qualifizierungen trägt, sich in besonderem Maße an der Einarbeitung im Entleihunternehmen beteiligt oder durch eigenes Personal die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer begleitet und intensiv unterstützt.

Die Geschäftsanweisung ist hier im Internet der Bundesagentur für Arbeit abrufbar.

Die Agenturen für Arbeit wenden die geänderten Weisungen ab sofort bei Neuanträgen an. Für Anträge, über die noch nicht in Form eines schriftlichen Verwaltungsaktes entschieden wurde, gelten die Weisungen in der Fassung vom 22. Juni 2015. Genaue Auskünfte zu den Förderkonditionen im Einzelfall und den Anträgen, erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit vor Ort.