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28.9.16: Absenkung der Insolvenzgeldumlage 2017

Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für 2017 auf 0,09%.

Der Bundesrat hat am 23. September der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017 - InsoGeldFestV 2017) zugestimmt.

Damit ist die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017 beschlossen. Der Insolvenzgeldumlagesatz wird im Jahr 2017 von aktuell 0,12 % auf 0,09 % gesenkt. Die Arbeitgeberverbände begrüßen die Absenkung.