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28.9.16: Flüchtlings- und Asylpolitik: Flyer zur Arbeitsmarktprüfung zur Beschäftigung von Ausländern

Hilfreicher Informationsflyer der Bundesagentur für Arbeit, der die Arbeitsmarktprüfung für die Beschäftigung von Ausländern - und speziell Änderungen bei Vorrangprüfung und Prüfung der Arbeitsbedingungen - erläutert.

Bei der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen muss im Regelfall neben der Ausländerbehörde auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) zustimmen. Dies gilt grundsätzlich auch bei Asylbewerbern und Geduldeten.

Die BA führt üblicherweise zu diesem Zweck eine Arbeitsmarktprüfung durch, die aus der sog. Vorrangprüfung und der Prüfung der Beschäftigungsbedingungen besteht.

Die BA hat nun im Auftrag der BDA einen Informationsflyer für Arbeitgeber erstellt, der die Arbeitsmarktprüfung für die Beschäftigung von Ausländern - und speziell die Änderungen bei der Vorrangprüfung und der Prüfung der Arbeitsbedingungen - erläutert.

Der Flyer von BA und BDA ist hier abrufbar.