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3.3.16: Arbeitnehmerfreizügigkeit erhalten – Zuwanderung in Sozialsysteme eingrenzen

In einem neuen Positionspapier zur Anpassung des Zugangs von Unionsbürgern zu Sozial(hilfe)leistungen positioniert sich die BDA klar dahingehend, dass Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht bedeutet, dass man sich den Ort aussuchen darf, an dem man Sozial(hilfe)leistungen bezieht.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gehören zu den Grundwerten der Europäischen Union. Insbesondere durch die Rechtsprechung ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit immer mehr umgestaltet und mit dem Bezug von Sozial(hilfe)leistungen verbunden worden.

<b>Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet jedoch gerade nicht, dass man sich den Ort aussuchen darf, an dem man Sozial(hilfe)leistungen bezieht. </b>Die EU gewährt Freizügigkeit, um sich als Arbeitnehmer oder Selbständiger in jedem Mitgliedstaat seinen Lebensunterhalt zu verdienen, nicht aber, um sich in einem anderen Mitgliedstaat Sozial(hilfe)leistungen ohne Erwerbsarbeit zu besorgen. Eine solche allgemeine, bedingungslose Bürgerfreizügigkeit kennt das EU-Recht nicht.

Um die Akzeptanz für die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu erhalten, sind <b>Korrekturen im nationalen Recht, aber auch auf europäischer Ebene notwendig.</b> Selbst wenn die Anzahl an Missbrauchsfällen überschaubar ist, ist es wichtig, EU-Regulierungslücken, die zu Missbrauch beim Sozial(hilfe)leistungsbezug führen können, zu schließen. Schon wenige <b>Missbrauchsfälle </b>können zu erheblichem <b>Akzeptanzverlust </b>der europäischen Integration führen, wenn sie als ungerecht empfunden werden, und können sehr negative politische Auswirkungen haben - wie sich z.B. bei der letzten Europawahl gezeigt hat. Dies gilt umso mehr, als es in unser aller Interesse sein muss, ein Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union zu verhindern. Eine Einschränkung des Sozial(hilfe)leistungsbezugs von Unionsbürger ist von der britischen Regierung als eine zentrale Voraussetzung für den Verbleib in der EU formuliert worden.

Das vollständige <b>BDA-Positionspapier</b> finden Sie anbei.