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6.5.16: Bürokratieabbau: Bundesregierung beschließt Jahresbericht 2015
Am 27. April 2016 hat die Bundesregierung ihren Jahresbericht zum Bürokratieabbau 2015 verabschiedet.
Demnach konnte 2015 der laufende <b>Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft per Saldo um etwa 1,4 Mrd. Euro gegenüber 2014 gesenkt werden. Die Entlastungen sollen in erster Linie aus der Reform des Vergaberechts und dem Bürokratieentlastungsgesetz folgen. </b>
Der durch das Mindestlohngesetz um mehrere Milliarden gestiegene Erfüllungsaufwand wurde bereits 2014 im Jahresbericht berücksichtigt. Im Bericht 2015 wurde er daher nicht erneut ausgewiesen.
<b>Für die verbleibende Legislaturperiode und die zweite Hälfte des Jahres 2016 gilt es nun aus Arbeitgebersicht, jede neue Belastung zu vermeiden. </b>So darf mit der Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung und der Werkverträge nicht über den Koalitionsvertrag hinausgegangen werden. Der vom BMFSFJ vorgelegte <b>Entwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz ist in seiner jetzigen Fassung hoch bürokratisch und gefährdet die Tarifautonomie. Der Entwurf muss daher umfassend überarbeitet werden. </b>
Darüber hinaus ist eine <b>Präzisierung der „One in, one out-Regelung" erforderlich.</b> Danach sind in gleichem Maße Belastungen abzubauen, wie durch neue Regelungsvorhaben zusätzliche Belastungen entstehen. Einmaliger Erfüllungsaufwand (Umstellungsaufwand) neuer gesetzlicher Vorhaben bleibt dabei jedoch außer Betracht. Dieser betrug 2015 fast 1,8 Mrd. Euro und ist damit gegenüber 2014 (691 Mio. Euro) deutlich gestiegen. Ferner werden bei der "One in, one out-Regelung" Vorhaben nicht berücksichtigt, soweit sie EU-Vorgaben 1:1 umsetzen. Für die Wirtschaft macht es aber keinen Unterschied, ob sie aufgrund europäischer oder nationaler Vorgaben Bürokratielasten schultern muss. Diese Ausnahmen von der „One in, one out-Regelung" schränken das wichtige Ziel des Bürokratieabbaus ein. Die Bürokratiebremse erreicht damit ihre entlastende Wirkung für die Wirtschaft nicht in voller Weise.