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6.9.16: Geschlechterquote: Bundesfamilienministerium korrigiert falsche Zahlen
Bundesfamilienministerin Schwesig und Bundesjustizminister Maas hatten im Juli 2016 eine zu hohe Zahl betroffener Gesellschaften bei der ersten Zwischenbilanz zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen benutzt.
Sie waren davon ausgegangen, dass 151 Gesellschaften die feste Quote von 30 % (für neu zu besetzende Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und für deren Aufsichtsrat das Mitbestimmungsgesetz 1976 bzw. die Gesetze der Montanmitbestimmung gelten) einhalten müssen.
Im Gegensatz zu den 151 betroffenen Gesellschaften war die Bundesregierung im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes von rund 100 Gesellschaften ausgegangen. Vor diesem Hintergrund war spekuliert worden, ob Bundesfamilienministerium und Bundesjustizministerium auch solche Unternehmen von der festen Quote von 30 % betroffen sehen, die allein dadurch mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen, dass auch die im Ausland Beschäftigten eingerechnet werden.
Auf vielfache Kritik hin hat das Bundesfamilienministerium die Liste der betroffenen Gesellschaften überarbeitet und korrigiert.
Damit ist die Auffassung der Arbeitgeber bestätigt worden, dass es keine Rechtspflicht gibt, im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer für die Berechnung der relevanten Schwellenwerte zu berücksichtigen. Folglich fallen die entsprechend betroffenen Unternehmen auch nicht in den Anwendungsbereich der festen Quote von 30 %.
Es bleibt demnach dabei, dass nur tatsächlich mitbestimmte Unternehmen von dieser Quote betroffen sind und nicht Unternehmen, die unter Hinzuziehung im Ausland beschäftigter Arbeitnehmer den Schwellenwert von 2.000 Arbeitnehmern überschreiten.