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  • Fachkräftesicherung

7.7.16: Zuwanderung: Wanderungs- und Freizügigkeitsmonitoring 2015 veröffentlicht

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat den Jahresbericht 2015 zur Erwerbsmigration nach Deutschland herausgegeben. Demnach ist die Nettozuwanderung nach Deutschland im Jahr 2015 auf einen neuen Rekordwert gestiegen:

<b>Zu- und Abwanderung 2015 erreicht neuen Höchststand
</b>
Im Vorjahresvergleich stieg 2015 die Zahl der Zuzüge ausländischer Staatsangehöriger um knapp 58 % und die Zahl der Fortzüge um über 20 %. Insgesamt sind 1.811.000 ausländische Staatsangehörige nach Deutschland zugewandert, davon 685.000 oder 38 % aus dem EU-Ausland. Gleichzeitig sind insgesamt 569.000 ausländische Staatsangehörige abgewandert, davon 303.000 oder 53 % aus dem EU-Ausland. Dies bedeutet eine Nettozuwanderung von rd. 1.242.000 (+84 % ggü. 2014) und ist der höchste jemals gemessene Wanderungszuwachs innerhalb eines Jahres. Der Anstieg der Zu- und Abwanderungszahlen beruht insbesondere auf der Wanderung von Drittstaatsangehörigen, die Zu- und Abwanderung von EU-Bürgern nach und aus Deutschland haben sich hingegen im Vorjahresvergleich nur geringfügig geändert. <b></b>

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Flüchtlingsmigration als Haupttreiber für Anstieg des Zuwanderungsaldos
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Der Wanderungssaldo, der nur aus der Zu- und Abwanderung von Drittstaatsangehörigen resultiert, ist 2015 im Vorjahresvergleich um 522.000 auf 860.000 gestiegen und hat sich damit mehr als verdoppelt (+155 %). Darin spiegelt sich insbesondere die Flüchtlingsmigration wieder: Von den 2015 zugezogenen Drittstaatsangehörigen haben über 37 % aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Weitere 45 % haben einen Aufenthaltstitel beantragt, aber noch keinen erhalten. Das betrifft insbesondere Asylsuchende, die noch keinen Asylantrag gestellt haben. <b></b>

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Auch Fachkräftezuwanderung steigt
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Insgesamt erhielten 856.000 Drittstaatsangehörige einen Aufenthaltstitel. Darunter waren knapp 82.000 Personen, die einen Aufenthaltstitel erhalten haben, um eine Erwerbstätigkeit auszuüben oder einen Arbeitsplatz zu suchen (+8 % ggü. Vorjahr). Davon erhielten 7.500 Personen eine Niederlassungserlaubnis. An rd. 14.500 Personen mit Hochschulabschluss wurde eine Blaue Karte EU vergeben (+22 % ggü. Vorjahr). Mehr als die Hälfte der erteilten Blauen Karten EU entfielen auf Drittstaatsangehörige, die einen Mangelberuf ausüben. Mit Stand 31. März 2016 leben insgesamt 28.000 Drittstaatsangehörige mit Besitz der Blauen Karte EU in Deutschland. <b></b>

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Bewertung
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Die hohe Nettozuwanderung bringt erhebliche Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich. Die größten Herausforderungen ergeben sich mit Blick auf die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektiven in Ausbildung und Beschäftigung. Die meisten Menschen, die auf der Flucht vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung in Deutschland humanitären Schutz erhalten, bringen nicht die für eine schnelle Integration nötigen sprachlichen und beruflichen Kompetenzen mit. Hierfür sind erhebliche Anstrengungen und Investitionen vor allem im Bildungsbereich erforderlich.

Die <b>Arbeitgeber</b> sprechen sich daher im Rahmen des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Integrationsgesetz insbesondere für eine <b>flächendeckende Abschaffung der Vorrangprüfung für Asylbewerber und Geduldete</b>, für eine <b>vollständige Abschaffung des Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit</b> sowie für die <b>Öffnung der Instrumente der Ausbildungsförderung ab Abschluss eines Ausbildungsvertrags aus</b>.

Erfreulich ist mit Blick auf die demografische Entwicklung und weit verbreitete Fachkräfteengpässe in einigen Berufen, Branchen und Regionen die steigende Zuwanderung zum Zwecke der Beschäftigung. Diese belegt, dass die Reformen im Zuwanderungsrecht Wirkung zeigen und Zuwanderung ein wichtiger Baustein zur Fachkräftesicherung ist. Um den Anteil der Zuwanderung zum Zwecke der Erwerbsaufnahme bei Drittstaatsangehörigen weiterhin zu erhöhen, sind insbesondere eine Weiterentwicklung der Potenzialzuwanderung und eine bessere Vermarktung der Möglichkeiten zur Erwerbsmigration nach Deutschland sowie eine Verbesserung der praktischen Umsetzung der zuwanderungsrechtlichen Regelungen notwendig.

Detaillierte und auch regionale Auswertungen zur Zuwanderung insgesamt und speziell zur Erwerbsmigration aus Drittstaaten und von EU-Bürgern nach Deutschland haben wir für Sie als <b>Anlagen</b> hinterlegt.