Zum Inhalt springen
  • Fachkräftesicherung

7.8.15: Praktika für Asylbewerber und geduldete Personen

Eine Änderung der Beschäftigungsverordnung erleichtert Asylsuchenden und Geduldeten die Aufnahme von Praktika sowie die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung. Für diese Maßnahmen muss nach dem Mindestlohngesetz kein Mindestlohn gezahlt werden.

Die Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD begrüßen die vom Bundeskabinett am 29.07.2015 verabschiedete dritte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, die nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Anfang August 2015 in Kraft treten soll.

Viele Unternehmen sind daran interessiert, Flüchtlinge über ein Praktikum kennenzulernen und an eine Ausbildung oder Beschäftigung heranzuführen. Tatsächlich scheitern Praktika für Asylsuchende und Geduldete in der Praxis bisher jedoch oft am Zustimmungserfordernis durch die Bundesagentur für Arbeit. Praktika gelten als Beschäftigungsverhältnisse, für die bisher grundsätzlich eine Zustimmung der BA erforderlich ist.

Durch den Kabinettsbeschluss werden bestimmte Praktika künftig von der Zustimmung der BA ausgenommen, um junge Asylsuchende und Geduldete bei der beruflichen Orientierung zu unterstützen und die spätere Aufnahme einer Ausbildung zu erleichtern. Dabei handelt es sich um Pflichtpraktika, Orientierungspraktika, ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika bis zu drei Monaten Dauer sowie die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung. Für diese Praktika muss nach dem Mindestlohngesetz kein Mindestlohn gezahlt werden.

Von einem Praktikum zur beruflichen Orientierung ist insbesondere dann auszugehen, wenn noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Auch nach abgeschlossener Berufsausbildung kann ein Praktikum der beruflichen Umorientierung oder der Orientierung zur Aufnahme eines Studiums dienen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine bestimmte Ausbildung im Anschluss an das Praktikum tatsächlich angetreten wird. Es können daher mehrere Orientierungspraktika zustimmungsfrei sein, wenn sich Asylsuchende und Geduldete für mehrere Ausbildungen orientieren möchten.

In der <b>Anlage</b> fügen wir Ihnen eine Kurzübersicht „Praktika" für Asylsuchende und geduldete Personen bei, die von der BA als Arbeitshilfe erstellt worden ist.  

Die Bundesagentur für Arbeit erteilt darüber hinaus über eine zentrale Rufnummer Auskünfte zu betrieblichen Tätigkeiten und Praktika bei Asylbewerbern und Geduldeten. Die Rufnummer lautet: 0228 - 713 2000.
Die Kontaktdaten und regionalen Zuständigkeiten der Teams des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de/arbeitsmarktzulassung