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  • Fachkräftesicherung

8.2.18: Aufruf zur Bewerbung für den Senator-Neumann-Preis Hamburg 2018

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat den Senator–Neumann–Preis 1973 gestiftet, um die Inklusion behinderter und nicht-behinderter Menschen zu fördern.

Die Preisträgerinnen und Preisträger müssen maßgeblich an Leistungen und Arbeiten in Hamburg beteiligt sein, die in hervorragender Weise und mit innovativer Wirkung die Interessen behinderter Menschen berücksichtigen, sich erfolgreich für Inklusion, Chancengleichheit und Selbstbestimmung von Menschen einsetzen und dadurch zu einer inklusiven Gesellschaft beitragen. Dazu zählen die Entwicklung und Realisierung von baulichen Maßnahmen oder von pädagogischen, kulturellen, beruflichen oder sozialen Projekten und die Erzielung von Forschungsergebnissen.
Alle Maßnahmen und Projekte müssen eine über die Einzelfallbetreuung hinausgehende Bedeutung haben.

Bewerben für den Hauptpreis können sich alle natürlichen und juristischen Personen, die sich an Hamburger Projekten maßgeblich beteiligen oder beteiligt haben. Sie sollten grundsätzlich auch in Hamburg ansässig sein.

Für den Nachwuchspreis können sich Personen bewerben, die in Hamburg wohnen oder eine Hamburger Ausbildungsstätte besuchen. Die Ausbildung kann z.B. schulisch, betrieblich oder universitär sein. Sie sollten im Rahmen der Ausbildung an Entwicklungsarbeiten im Interesse behinderter Menschen mitwirken oder mitgewirkt haben.

Details können Sie den beigefügten Anlagen entnehmen.