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  • Fachkräftesicherung

8.7.19: Integration von Langzeitarbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Teilhabechancengesetzes

Über 500 Personen in MV über SGB-II-Maßnahmen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ gefördert. M+E-Branche noch zurückhaltend.

Bereits seit längerem beschäftigen wir uns mit dem Thema der Integration von Langzeitarbeitslosen. Seit Anfang dieses Jahres ist das Teilhabechancengesetz (THCG) in Kraft, dass im Rahmen des SGB II neue Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen bei der Einstellung von langzeitarbeitslosen Personen bietet. Um auf die Möglichkeiten stärker aufmerksam zu machen, veranstalteten die Jobcenter  bis zum 5. Juni eine <b>Aktionswoche der Jobcenter: „Endlich Arbeit – Chancen bieten, Chancen nutzen!“ </b>

Um noch mehr Unternehmen auf die Fördermöglichkeiten der Jobcenter zu informieren und gleichzeitig Betroffene auf ihre verbesserten Chancen aufmerksam zu machen, stellten die Jobcenter in MV die erste Juniwoche unter das Motto „Endlich Arbeit – Chancen bieten, Chancen nutzen!“. Die regionale Presse nutzte diese Gelegenheit, über interessante Beispiele begonnener Integrationsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose in Unternehmen zu berichten.

Zwei Zielgruppen stehen im Fokus, bei deren Einstellung Arbeitgeber Förderungen erhalten können. Erst seit Januar in Kraft hat das Programm in Mecklenburg-Vorpommern bereits jetzt schon Fahrt aufgenommen. Laut BA und Arbeitsministerium wurden bereits 495 Langzeitarbeitslose über das Teilhabechancengesetz vermittelt.

<b>Teil 1: „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (SGB §16i)</b>

Hier handelt es sich um Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, 

  • die das 25. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 6 Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur  kurzzeitig erwerbstätig waren.

Arbeitgeber erhalten in den ersten beiden Jahren einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns bzw. des tariflichen Entgelts bei tarifgebundenen Arbeitgebern; danach sinkt der Betrag um zehn Prozentpunkte jährlich. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. Der Schwerpunkt ist dabei, dass die Arbeitnehmer aus der geförderten in eine ungeförderte Beschäftigung kommen. Deshalb gibt es in diesem Programm eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und betriebliche Praktika.

<b>Teil 2: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (SGB §16e)</b>

Um mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, gibt es ein weiteres Programm.

Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Arbeitgeber erhalten pauschal im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. „Entscheidend ist, Frauen und Männer in eine existenzsichernde und nachhaltige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Seit Jahresbeginn (Stand 17.06.2019) wurden 112 Arbeitslose über die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ gefördert.

NORDMETALL und AGV Nord sind seit Inkrafttreten des THCG in mehreren örtlichen Beiräten der Jobcenter erstmalig vertreten. Dadurch wollen wir aktiv Einfluss nehmen auf die Einsatzbereiche, die Umsetzung des Gesetzes im Interesse unserer Unternehmen und der Betroffenen und wenn nötig auf die Effizienz und Nachhaltigkeit.

<b>Umsetzungsstand übertrifft Planungen</b>

Laut Zahlen vom Mai, die von der Chefin der Regionaldirektion Nord der BA, Frau Haupt-Koopmann, am 28. Juni 2019 in Stralsund vorgestellt wurden, konnten schon mehr als die Hälfte der geplanten „Teilhabe-Arbeitsplätze“ (§16i) besetzt werden.

  • SHst: Plan: 1.143,   Ist: 665        (58,2%)
  • HH:    Plan: 600,      Ist: 252        (42,0%)
  • MV:    Plan: 563,      Ist: 342        (60,7%)

Für die „Eingliederungs-Arbeitsplätze“ (§16e) ist der Stand deutlich niedriger und differenzierter. Hier schwankt der Ist-Stand zwischen 4% (HH) und 28% (SHst). MV liegt bei fast 22%.

Die aktuellen Juni-Zahlen dürften aber für beide Bereiche noch höher ausfallen.

<b>42 % der geförderten Arbeitsverhältnisse sind dem 1. Arbeitsmarkt zuzuordnen </b>

Beispiele für geförderte Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt (private und kommunale Arbeitgeber) zeigen allerdings, dass Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie bislang eher zurückhaltend auf die Integrationsförderung inklusive begleitendem Coaching reagieren.

Dies mag in erster Linie mit den hohen Anforderungen in den meisten Unternehmen und Tätigkeitsbereichen der Branche zusammen hängen. Dennoch wäre vorstellbar, entlastende Helfertätigkeiten zum Beispiel langzeitarbeitslosen Alleinerziehenden zu übertragen, ihnen damit Integrationschancen und Vorbildmöglichkeiten gegenüber deren Kindern zu bieten und gleichzeitig über Qualifizierungsmöglichkeiten stufenweise fachlich geschulte Helfer oder gar Facharbeiter heranzubilden.

Bitte informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten bei ihren zuständigen Jobcentern. Diese agieren nach unseren bisherigen Erfahrungen sehr kooperativ und gehen selbst auch aktiv auf Unternehmen in ihren Regionen zu.

Einen kurzen Überblick zum Teilhabechancengesetz gibt auch ein Erklärfilm des BMAS