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  • Fachkräftesicherung

Anerkennungspartnerschaft bei Fachkräfteeinwanderung: Info-Material

Die Seite www.unternehmen-berufsanerkennung.de informiert mit übersichtlichen Materialien für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über die Möglichkeit der Anerkennungspartnerschaft beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Seit März 2024 gibt es mit der Anerkennungspartnerschaft die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung zu erhalten und ein erforderliches Anerkennungsverfahren erst nach der Einreise begleitend durchzuführen. In diesem Fall verpflichten sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite beiderseits mit einer Erklärung zur aktiven Verfahrensdurchführung zeitnah nach Ankunft in Deutschland.

Auf dieser Website finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Durchführung des Einreiseverfahrens nach diesem neuen Aufenthaltstitel sowie Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen.

Der grafisch aufbereitete Info-Flyer kann auch hier direkt aufgerufen und heruntergeladen werden. Einen Überblick über weitere Wege zur Fachkräfterekrutierung aus dem Ausland erhalten Sie hier.