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Lieferkettengesetz fernab der unternehmerischen Realität

NORDMETALL-Vizepräsident Robert Focke und Hauptgeschäftsführer Dr. Nico Fickinger stellten am 28.4. in den Kieler Nachrichten und im Kieler Landtag klar: "Den Entwurf eines nationalen Lieferkettengesetzes lehnen wir als unverhältnismäßig und beschäftigungsfeindlich ab."

In seiner heutigen Sitzung hat sich der Umwelt- und Agrarausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags mit einem Antrag der SPD-Fraktion beschäftigt, der ein "Lieferkettengesetz jetzt!" fordert. Die Abgeordneten wollten unter anderem klären, ob und wie einheimische Unternehmen für die Verletzung von Menschenrechten oder Umweltauflagen durch Zulieferer weltweit haftbar gemacht werden können. Dr. Nico Fickinger wurde als von der FDP benannter Sachverständiger im Kieler Landeshaus befragt.

Der Schleswig-Holsteinische NORDMETALL-Vizepräsident Robert Focke sprach mit den Kieler Nachrichten über das Thema. Der Lübecker Manager und der NORDMETALL-Hauptgeschäftsführer betonten gemeinsam: "Wer gerade in Corona-Pandemie, Konjunktureinbruch und Strukturwandel die Betriebe mit neuen Regulierungen belastet, gefährdet Aufträge und Arbeitsplätze." Kein Unternehmen habe Durchgriffsrechte bis ins letzte Glied seiner Wertschöpfungskette. Die norddeutschen Metall- und Elektrounternehmen tun schon viel in aller Welt, um Menschenrechte und Umweltschutz entlang ihrer Lieferkette zu sichern – freiwillig. Auch durch aufwendige Risikoanalysen in Deutschland ließen sich die Produktionsverhältnisse im Ausland nicht verbessern. Schon gar nicht durch neue Klagebefugnisse für einheimische Nichtregierungsorganisationen oder Gewerkschaften, denen so ein neues, gefährliches Geschäftsmodell eröffnet werde.

Schon ein exklusives Fachgespräch unter den von einem nationalen Lieferkettengesetz betroffenen NORDMETALL-Mitgliedsunternehmen hat gezeigt, dass eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Mensch und Umwelt unnötig ist. In einem Brief hat der Hauptgeschäftsführer die norddeutschen Abgeordneten der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP aufgefordert, das parlamentarische Verfahren zu nutzen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung in drei entscheidenden Punkte anzupassen: Beim Lieferkettenmanagement darf es keine zusätzlichen zivilrechtlichen Haftungsansprüche durch die Hintertür geben. Die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen darf nicht unter neuen bürokratischen Lasten leiden. Und der Gesetzgeber muss im Rahmen des Lieferkettengesetzes bestehende Brancheninitiativen unterstützen und fördern, statt die Motivation der Unternehmen, sich an solchen Initiativen zu beteiligen, im Keim zu ersticken!