Maßnahmen in den Verbänden im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Informationen über die bei AGV NORD und NORDMETALL für die eigene Belegschaft getroffenen Vorsichtsmaßnahmen und die Auswirkungen auf die Betreuung der Mitgliedsunternehmen.
Alle Mitgliedsunternehmen sind derzeit intensiv beschäftigt, Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zu treffen. Umfassende Informationsmaterialien, Podcasts und viele Telefonkonferenzen von NORDMETALL und AGV NORD helfen Ihnen, mit der Situation umzugehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung, insbesondere der bestehenden Dynamik in der Ausbreitung des Corona-Virus, möchten wir Sie über die bei AGV NORD und NORDMETALL für die eigene Belegschaft getroffenen Vorsichtsmaßnahmen informieren, welche mit dem Präsidium von NORDMETALL und dem Vorstand des AGV NORD abgestimmt sind.
Ziel der nachfolgend dargestellten Bemühungen ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, die Ansteckungsgefahr einzudämmen, unsere Mitarbeiter und Mitgliedsfirmen möglichst gut zu schützen, zugleich aber die Betreuung von Ihnen, unseren Mitgliedsunternehmen, so weit wie möglich aufrecht zu erhalten:
- Alle Präsenzveranstaltungen, die wir selbst organisieren, werden abgesagt bzw., sofern möglich, verschoben oder als Video-/Telefonkonferenz organisiert.
- Einladungen zu Präsenzveranstaltungen, die von anderen organisiert werden, nehmen wir nicht mehr an; es wird jeweils angeregt zu prüfen, ob die Veranstaltung verschoben oder als Video- oder Telefonkonferenz organisiert werden kann.
- Persönliche Beratungsgespräche in Mitgliedsunternehmen finden nicht statt, jedoch stehen die Kolleginnen und Kollegen für telefonische Beratung oder einen Austausch über Videokonferenzsysteme jederzeit zur Verfügung.
- Selbstverständlich werden Gerichtstermine bis auf weiteres durch die juristischen Kolleginnen und Kollegen weiterhin wahrgenommen.
- Die Präsenzpflicht in der Hauptgeschäftsstelle Hamburg und den Geschäftsstellen wird den Gegebenheiten angepasst, wir werden jedoch alles tun, um die Funktionsfähigkeit aller Geschäftsstellen sicher zu stellen und die Arbeitsabläufe nicht über Gebühr zu beeinträchtigen.
Die Regeln treten am Montag, den 16. März, in Kraft, laufen zunächst bis 30. Juni 2020.
In allen Fällen werden wir mit Ihnen passende Lösungen suchen und finden. Bitte sprechen Sie uns jederzeit gerne an, um den bewährten Service sicher zu stellen, falls Sie Fragen zu diesem Vorgehen und unseren Leistungen haben.