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Mecklenburg-Vorpommern gewährt "Grenzpendlerzuschuss" für Arbeitgeber

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Arbeitgeber wegen der Corona-Krise bei der Finanzierung des sogenannten "Pendler-Zuschuss".

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Arbeitgeber bei der Finanzierung von Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung von Pendlern mit Hauptwohnsitz im Ausland und einer Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Corona-Pandemie-bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen (Pendler-Zuschuss).

Unterstützt werden sowohl Berufspendler, die sich eine Unterkunft mieten müssen, als auch Wochenendpendler, die an den Wochenenden nicht nach Hause können. Tagespendler erhalten demnach eine Zahlung in Höhe von 65 Euro pro Tag, wenn sie in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Der Antrag kann seit dem 30. März 2020 beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern und muss zwingend durch den Arbeitgeber gestellt werden.

Weitere Infos erhalten Sie hier. Der Antrag zum Pendler-Zuschuss ist ebenfalls als Download abrufbar.