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Niedersachsen veröffentlicht Übergangsregelung in der Niedersächsischen Corona-Verordnung

Mit der ab dem 28.07.2021 in Kraft tretenden Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung erhalten die Landkreise und kreisfreien Städt deutlich erweiterte Handlungsspielräume bei wieder steigenden Inzidenzen.

Dabei werden die Regelungen für besonders kritische Bereiche verschärft. Noch stärker in den Blick genommen werden sollen Bereiche, in denen es zuletzt nachweislich zu wieder steigenden Inzidenzen gekommen ist.
   
Die wesentlichen Veränderungen in der Corona-Verordnung betreffen zwei Punkte:

1. Verschärfung in kritischen Bereichen

Vor dem Hintergrund, dass insbesondere Diskotheken und Clubs sowie Einrichtungen zum Konsum von Shisha-Pfeifen vielerorts zu einem Anstieg der Infektionen beigetragen und teilweise auch die Verfolgung von Infektionsketten erschwert haben, gelten in diesen Bereichen nun schärfere Maßgaben:

  • Inzidenz unter 10: Es gilt nun unter 10 (bislang Inzidenz 10 bis 35) eine Maskenpflicht – auch beim Tanzen sowie ein Hygienekonzept mit einer Begrenzung der Kapazität auf 50 Prozent.  
     
  • Inzidenz über 10: Die unter § 9 Abs. 5 genannten Einrichtungen, Diskotheken, Clubs und Einrichtungen für den Konsum von Shisha-Pfeifen sind bei einer Inzidenz über 10 zu schließen.

2. Mehr Handlungsspielraum für Landkreise und kreisfreie Städte

Bei Überschreitung eines in der Landesverordnung festgelegten Inzidenzwertes können Bereiche von schärferen Regeln ausgenommen werden, wenn die Überschreitung auf andere Bereiche zurückzuführen ist. Dies betrifft beispielsweise die Gastronomie, die Beherbergung, den Einzelhandel, den Amateursport und auch Kindertageseinrichtungen, weil dort durch regelmäßige Testungen das Infektionsgeschehen gut kontrolliert werden kann und Kindern möglichst weitere Einschränkungen erspart werden sollen.