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  • Arbeits- und Sozialrecht

Rückzahlbare Zuwendungen für Zulieferer der Schiffbauindustrie in Mecklenburg-Vorpommern

Unternehmen der Schiffbauindustrie in MV können bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) nun Anträge auf rückzahlbare Zuwendungen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen.

Die Förderung dient der Zwischenfinanzierung von fälligen und berechtigten Forderungen gegenüber Unternehmen der Schiffbauindustrie mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von insgesamt mindestens 5.000 Euro und insgesamt bis zu 200.000 Euro. Im Ausnahmefall sind Anträge bis zu einer Höhe von 800.000 Euro förderfähig.

Eine Antragstellung auf Zuwendungen für die Zwischenfinanzierung von fälligen Forderungen gegenüber Unternehmen der Schiffbauindustrie ist nicht möglich, wenn der Antragsteller bereits eine Förderung in Form von „Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe“ bei der GSA beantragt und erhalten hat.

Zulieferunternehmen der Schiffbauindustrie können alternativ zur Förderung der Zwischenfinanzierung einen Antrag im Rahmen des Programms der „Rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen“ bei der GSA stellen, falls ein entsprechender Liquiditätsbedarf vorliegt.

Weitere Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und zur Antragstellung finden sich bei der GSA Schwerin.