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Zuschüsse zur Unterbringung bei Blockunterricht in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat rückwirkend zum 1. Januar 2021 eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Unterbringung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen erlassen und am 19. März 2021 verkündet.
Ab sofort ist es möglich, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 350 Euro für die auswärtige Unterbringung während des (Block-) Schulbesuches zu erhalten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Wohnort muss in Schleswig-Holstein sein.
- Der Ausbildungsbetrieb muss in Schleswig-Holstein sein.
- Der Antrag muss schriftlich vor Beginn des ersten Blockunterrichtes gestellt werden.
- Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt oder ggf. nachgereicht werden:
- Einladung der beruflichen Schule zum Schulblock,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses (Kopie des Ausbildungsvertrages),
- Nachweis über tatsächlich entstandene Unterbringungskosten.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage des vereinfachten Verwendungsnachweises und aller erforderlichen Unterlagen (z.B. Rechnung über die Unterbringungskosten).
- In begründeten Ausnahmefällen kann ein Zuschuss auch nach Beginn des Schulblocks beantragt werden.
Richtlinie und Antragsformular finden Sie hier