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11.7.17: Bundesverfassungsgericht zur Tarifeinheit: Urteil stärkt Tarifautonomie als Standortvorteil
NORDMETALL begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Tarifeinheit.
Das Urteil bestätigt den Kern des Tarifeinheitsgesetzes und stärkt damit die Tarifautonomie, die sich als großer Standortvorteil für Wirtschaft und Arbeit in unserem Land erwiesen hat.
Dr. Peter Schlaffke, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der norddeutschen Metall- und Elektroindustrie betont, dass mit dem Urteil Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen wird. „Das Gesetz stärkt die Kooperation der Tarifakteure und verringert die Gefahr, dass Betriebe mit Arbeitskämpfen rivalisierender Gewerkschaften bedroht werden. Der Grundsatz ‚Ein Betrieb – ein Tarifvertrag‘ ist für die Arbeitswelt in den Unternehmen und die Tarifautonomie von enormer Bedeutung. Wir hoffen, dass der Gesetzgeber nun schnell der vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Pflicht nachkommt, das Gesetz nachzubessern.