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3.1.18: „Mit rechtswidrigen Warnstreiks schadet die IG Metall allen“
Die Arbeitgeber der norddeutschen Metall- und Elektroindustrie betrachten die von der Gewerkschaft IG Metall für kommende Woche angekündigten Warnstreiks als rechtswidrig.
Sollte es dazu kommen, würden gemeinsam mit den betroffenen Unternehmen rechtliche Schritte bis hin zu Klagen auf Schadenersatz geprüft, warnte Thomas Lambusch, Präsident und Verhandlungsführer von NORDMETALL. „Die Forderung der IG Metall nach einem finanziellen Ausgleich ohne Arbeitsleistung ist nach unserer Auffassung rechtswidrig, und damit sind auch die Warnstreiks illegal, wenn sie sich auf diese Forderung beziehen.“
Lambusch forderte die IG Metall Küste auf, diesen nicht durchsetzbaren Teil ihrer Tarifforderung fallenzulassen. Die Arbeitgeber dürften und würden einen Tarifvertrag, dessen Inhalt offenkundig gegen geltendes Recht verstoße, nicht unterschreiben. „Mit dem Festhalten am rechtswidrigen Teilentgeltausgleich weckt die IG Metall ernsthafte Zweifel, dass sie an einer tragfähigen, sozialpartnerschaftlichen Lösung interessiert ist“, so Lambusch.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer bräuchten flexible Arbeitszeiten nach unten und oben, um den Bedürfnissen der Kunden rund um den Globus Rechnung zu tragen, mahnte der NORDMETALL-Präsident. „Können die Aufträge nicht von unseren Unternehmen erledigt werden, wandern sie am Ende ins Ausland ab – das schadet nicht nur den Unternehmen, sondern vor allem auch den Beschäftigten selbst.“
Im Kernpunkt der Kritik der Arbeitgeber steht die Gewerkschaftsforderung nach einem teilweisen Lohnausgleich für bestimmte Beschäftigtengruppen, die ihre Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden reduzieren.
„Damit bricht die Gewerkschaft mit dem ehernen Prinzip, dass nur geleistete Arbeit auch bezahlt wird, und dies ist mit uns nicht zu machen“, kritisiert Lambusch. „Diese Forderung ist zudem rechtswidrig, weil sie Beschäftigte willkürlich ungleich behandelt. So soll nach Vorstellungen der IG Metall ein Arbeitnehmer, der seine wöchentliche Arbeitszeit von 35 auf 28 Stunden reduziert, künftig einen Entgeltzuschuss von 200 Euro erhalten – eine Arbeitnehmerin, die schon jetzt zur Kindererziehung nur 28 Stunden arbeitet, ginge dagegen leer aus, übrigens ebenso wie ein Arbeitnehmer, der seine wöchentliche Arbeitszeit nur von 31 auf 28 Stunden verringert.“
Selbst wenn die IG Metall versuchen sollte, diese diskriminierende Forderung formell aus den Streikaufrufen auszuklammern, um die Rechtswidrigkeit und entsprechende Schadensersatzforderungen zu vermeiden, sei doch allen Beteiligten klar, dass dies bloß juristische Winkelzüge wären, erklärte Lambusch. Selbst eine Ausweitung des Teilentgeltausgleichs auch auf die bestehenden 28-Stunden-Verträge löse das Problem der Diskriminierung nicht, da nicht jede Teilzeitkraft ihre Arbeitszeit auf 28 Stunden heraufsetzen möchte.
„Zudem wäre das eine ganz neue Forderung, die auch in ihrer Tragweite weit über das bisher Verlangte hinausgeht. Diese Forderung wäre erst recht nicht durchsetzbar und darüber hinaus nicht fristgerecht erhoben, um ohne Verstoß gegen die Friedenspflicht erstreikt werden zu können.“