Internationaler Personaleinsatz
Die norddeutsche Metallindustrie und Elektroindustrie ist stark exportorientiert. Das gilt sowohl für Großunternehmen als auch für den Mittelstand. Einige unserer Mitgliedsunternehmen dominieren mit Ihren Produkten und Dienstleistungen als hidden champions den Weltmarkt.
Damit eingehergehende globale Lieferketten, Absatzmärkte und Vertriebsstrukturen erfordern den internationalen Einsatz von Mitarbeitern. Das betrifft sowohl den Einsatz „Outbound“, also von Deutschland aus ins Ausland, als auch „Inbound“, das heißt aus der EU oder Drittstaaten nach Deutschland. Personalabteilungen sind damit neben Fragen des Personalmanagements, der Personalgewinnung, der Personalentwicklung und der intensiven Betreuung der Mitarbeiter mit sehr vielen rechtlichen Aspekten konfrontiert.
NORDMETALL und AGV NORD beraten ihre Mitgliedsunternehmen zumArbeitsvertragsrecht – zum Internationalen Privatrecht, Sozialversicherungsrecht und Ausländerbeschäftigungsrecht.
Auf unserer Website und in kostenlosen Veranstaltungen informieren wir über aktuelle Entwicklungen in diesen Rechtsgebieten auch an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie zum EU-Recht und politischen Entwicklungen auf nationaler, europäischer wie internationaler Ebene. Wir stellen unseren Mitgliedern Muster für Verträge, Leitfäden zur Entsendung und Broschüren zum Arbeitsrecht in ausgewählten Zielländern zur Verfügung.
Internationaler Personaleinsatz: Unterstützung vor, während und nach dem Auslandseinsatz
Die Beratung von Nordmetall und AGV Nord beginnt bei der Vorbereitung des Auslandseinsatzes: Handelt es sich um eine kurze Dienstreise, ein mehrwöchiges Projekt oder dem längeren Wechsel in eine ausländische Niederlassung? Entsprechend ergeben sich erhebliche Unterschiede im Arbeits- und Sozialrecht, im Vertragsmanagement, Aufenthaltsrecht sowie etwaigen Meldepflichten. Welche Vertragsgestaltung ist vorteilhafter, Entsendung oder Versetzung? Welches Recht gilt bei einer Kündigung? Was passiert mit der Krankenversicherung und der Rentenversicherung? Macht es einen Unterschied, ob der Mitarbeiter bei einer ausländischen Niederlassung oder bei einem ausländischen Kunden arbeitet? Welche rechtlichen Fallstricke bestehen bei einem grenzüberschreitenden Einsatz von Fremdpersonal? Gilt der Tarifvertrag auch im Ausland? Welches Recht gilt bei Offshore-Einsätzen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)?
Dieses Rechtsgebiet und die Beratung sind sehr komplex, weil die einzelnen rechtlichen Komponenten des Auslandseinsatzes, sprich Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Aufenthaltsrecht und Steuerrecht immer aufeinander abgestimmt werden müssen. Verändert sich nur eine Komponente, drehen sich die anderen „Rädchen“ automatisch mit.
Daneben ist die in Europa bestehende Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht so schrankenlos, wie man sich das wünschen würde. Beispielsweise bestehen mit der Entsenderichtlinie, der Durchsetzungsrichtlinie und der EU-Verordnung 883/2004 umfangreiche Regelwerke, die bei Auslandseinsätzen genau zu beachten sind.
Idealerweise wenden sich Arbeitgeber bereits bei der Planung von Auslandseinsätzen an unsere Experten. Aufgrund der hohen Komplexität im internationalen Arbeitsrecht ist dies sehr hilfreich, um spätere Probleme zu vermeiden.
Einen stark vereinfachenden Überblick bietet folgende Grafik:
Die Unterstützung durch NORDMETALL und AGV NORD umfasst neben den outbound-Fällen auch Fragen des Ausländerbeschäftigungsrechts. Auf Grund der gerade in der M+E-Industrie bestehenden globalen Wertschöpfungsketten und des immer größer werdenden Fachkräftemangels in Deutschland, ist die Beschäftigung von „Drittstaatlern“ ein expandierendes Beratungsfeld.
Exklusives globales Netzwerk
NORDMETALL und AGV NORD verfügen durch ihre Mitgliedschaften in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), über Gesamtmetall und unsere europäischen Dachverbände Businesseurope und CEEMET über ein umfangreiches internationales Netzwerk. Auch zu unseren europäischen Schwesterverbänden in allen EU-Mitgliedstaaten pflegen wir intensive Kontakte. Über die mittelbare Mitgliedschaft bei der Internationalen Arbeitgeberorganisation (IOE) und dem Business and Industry Advisory Committee (BIAC in Paris) besteht unter dem Dach der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beziehungsweise der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein beispielloses globales Informationsnetzwerk.
Hierdurch können unsere Juristen auch komplexe und spezielle Fragen, wie zum Beispiel nach Arbeitsschutzvorschriften in „exotischen“ Ländern schnell und verlässlich beantworten.
Ausführliche Informationen
Unsere Experten für internationalen Personaleinsatz helfen bei der Vorbereitung von Auslandseinsätzen von Beschäftigten durch intensive juristische Unterstützung. Viele hilfreiche Informationen erhalten unsere Mitglieder online aus den Leitfäden, Broschüren und Ausarbeitungen zu vielen einzelnen Ländern. Auch per Email, Telefon oder persönlich beraten wir unsere Mitglieder. NORDMETALL und AGV NORD halten ausführliche Ratgeber zum Arbeitsrecht in einzelnen Ländern bereit, unter anderem zu Spanien, Polen, Tschechien, Mexiko, Indien und China. Unsere Mitgliedsunternehmen können diese exklusiven Informationen hier herunterladen.
Aus der Vielzahl nützlicher Publikationen empfehlen wir folgende länderübergreifende Broschüren:
- Der Einsatz von Mitarbeitern in Europa (EU, EWR und der Schweiz). Handlungshilfe für Arbeitgeber.
Hier finden Sie ausführliche aktuelle Informationen, insbesondere zur Entsendung, zur berühmt-berüchtigten Bescheinigung A1 und den Meldepflichten, sowie Checklisten, Ansprechpartner und weitere Informationsquellen.
Ein schnellen und hilfreichen Überblick über die wichtigsten Informationen zu einzelnen Ländern bieten die in der Broschüre enthaltenen Länderübersichten zu Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. - Auslandseinsatz von Mitarbeitern.
Ausführliche Informationen und Hilfen für Arbeitgeber von der Vorbereitung der Entsendung über deren Durchführung bis zur Beendigung des Auslandseinsatzes sowie ergänzende Informationen zum gerichtlichen Rechtsschutz und zum Datenschutz.
Aktuelle Schwerpunkte unserer Arbeit
Neue und alte EU- Richtlinien und Verordnungen und ihre Auswirkungen auf den Personaleinsatz in Europa
Europäische Vorschriften zum Arbeitsrecht und Sozialrecht haben enorme Auswirkungen. Sie werden aber oft nicht ausreichend wahrgenommen. Wie groß die Wirkungen sein können wird an folgenden Beispielen deutlich:
- Im Zuge der Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU zur Entsende-Richtlinie wurden in den EU-Mitgliedstaaten völlig unterschiedliche Meldepflichten für Auslandseinsätze von Beschäftigten eingeführt, die zu einem wahren Flickenteppich an Vorgaben für Unternehmen geführt haben und deren Nichtbeachtung erhebliche Sanktionen zur Folge haben kann;
- verpflichtende Ausnahmen der Entsende-Richtlinie 1996/71/EG zum Beispiel für kürzere Auslandseinsätze wurden von manchen EU-Mitgliedstaaten nie umgesetzt;
- die Vorgaben der Verordnung 987/2009 zur Beantragung der Bescheinigung A1 werden von den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt, zum Teil werden erhebliche Sanktionen bei Nichtvorlage selbst bei Grenzüberschreitungen von wenigen Stunden verhängt;
- die revidierte Entsende-Richtlinie 2018/957 wird Auslandseinsätze unter anderem durch den geforderten Lohnvergleich und das Erfordernis der Einhaltung sämtlicher lokaler arbeitsrechtlicher Vorschriften ab Sommer 2020 weiter komplizieren und für Rechtsunsicherheit sorgen.
Unsere Experten aus dem internationalen Personaleinsatz unterstützen Arbeitgeber zu all diesen Themen und Fragen rund um das europäische Entsenderecht.
Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und Offshore-Einsätze
Mitgliedsunternehmen, die im Bereich Offshore-Windenergie tätig sind, benötigen spezielle Informationen und Beratung beim Einsatz ihrer Mitarbeiter in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee. Welches Arbeits- und Sozialrecht gilt dort? Lange Zeit war insbesondere umstritten, ob das deutsche Arbeitszeitgesetz über das zum deutschen Hoheitsgebiet gehörende Küstenmeer hinaus auch in der AWZ gilt. Seit Inkrafttreten der Offshore-Arbeitszeitverordnung (Offshore-ArbZV) ist diese Frage geklärt. Andererseits wurden darin Vorgaben für Offshore-Tätigkeiten angepasst, vereinheitlicht und gelockert.
Wir beraten die Mitgliedsunternehmen zur Offshore- Arbeitszeitverordnung und verfügen über Leitfäden und Expertise im Bereich erneuerbare Energien.
Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter aus Drittstaaten
Die Gewinnung und der Einsatz von Fachkräften aus Drittstaaten werden für Unternehmen in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels immer bedeutender. International agierende Unternehmen sind auf einen zügigen und unbürokratischen Personalaustausch angewiesen. Die Vielzahl von Aufenthaltstiteln und das Fehlen einer zentralen Anlaufstelle erschweren den Unternehmen jedoch, den Überblick über verschiedene Optionen und deren Anforderungen zu behalten. Vom Praktikum während der Ausbildung bis zum Einsatz von Experten muss der Arbeitgeber hier unterschiedliche Gesetze und Verordnungen berücksichtigen. Wichtig sind unter anderem das deutsche Aufenthaltsrecht, das Aufenthaltsgesetz, das Ausländerrecht, die Beschäftigungsverordnung und das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Die spezialisierten Juristen von NORDMETALL und AGV NORD führen die Mitgliedsunternehmen durch den Paragraphendschungel des Aufenthaltsrechts und bieten schnell lesbare Informationsbroschüren. Daneben besteht natürlich auch hier ein breit angelegtes Netzwerk, das einen schnellen Informationszugang sicherstellt.
EU-Arbeitskreis
Zusammen mit den M+E-Arbeitgeberverbänden aus Niedersachsen, Berlin und Brandenburg, setzen sich NORDMETALL und AGV NORD für eine europäische Arbeits- und Sozialpolitik ein, die den Binnenmarkt voranbringt und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft im globalen Wettstreit aufrechterhält und ausbaut.
Der EU-Arbeitskreis besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsunternehmen. Im direkten Austausch mit regionalen Abgeordneten des Europäischen Parlaments, Bundesministerien und der EU-Kommission werben die Ausschussmitglieder für die Belange der norddeutschen M+E Wirtschaft und bringen ihre wertvolle praktische Expertise in politische Entscheidungsprozesse ein. Der Ausschuss tagt in den EU- Landesvertretungen in Brüssel und führt Veranstaltungen zur aktuellen Europapolitik durch.
Bei Interesse an einer Mitarbeit in diesem Arbeitskreis wenden Sie sich bitte an Anton Bauch.