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  • Fachkräftesicherung

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“: Antragsformulare veröffentlicht

Jetzt Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.

Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen. Wir haben Sie über unseren Newsletter bereits darüber informiert.

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Dabei wird die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt, die Details finden Sie auf der Seite der Bundesgentur für Arbeit (BA).

Nunmehr wurde die erste Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ veröffentlicht (Text im Bundesanzeiger, siehe Anlage).

Die Antragsformulare für die drei aktuellen Förderbereiche dieses Programms

  •  „Ausbildungsprämie/Ausbildungsprämie plus“ bei Erhalt oder Erhöhung des  Ausbildungsniveaus
  • „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ zur Vermeidung von Kurzarbeit und
  • „Übernahmeprämie“ (bei pandemiebedingter Insolvenz)

finden Sie hier auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit, die für die Umsetzung verantwortlich ist.

Sie finden dort neben den Antragsformularen auch jeweils die Formulare für die notwendigen Bescheinigungen der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) zur Bestätigung der Eintragung der zu fördernden Auszubildenden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei den Kammern bzw. im Fall der Ausbildungsprämie/plus zusätzlich zur Bescheinigung der Anzahl der in den vergangenen drei Jahren eingetragenen Ausbildungsverhältnisse eines Betriebes, die dem Förderantrag bei der BA hinzuzufügen sind.
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Ende der vertraglich vereinbarten Probezeit der Auszubildenden, die laut BBiG einen Monat beträgt und auf bis zu vier Monate verlängert werden kann.
Nähere Informationen finden Sie auch in der vom BMAS zusammengestellten Handreichung mit Fragen und Antworten zum Programm.

Unternehmen können nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag erhalten. Sie können die Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ nicht mit Förderungen auf anderen rechtlichen Grundlagen oder nach anderen Programmen des Bundes oder der Länder kombinieren, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben.