- Arbeits- und Sozialrecht
Europäische KI-Verordnung - Anwendungspapier zu den arbeitgeberrelevanten Regelungen
Seit dem 02. August 2024 ist die Verordnung über künstliche Intelligenz der Europäischen Union (KI-Verordnung) in Kraft. Die Regelungen sind unmittelbar und bindend durch die Mitgliedsstaaten und damit auch die in Deutschland ansässigen Unternehmen anzuwenden.