- Arbeits- und Sozialrecht
- Tarifrecht
Auch ab 2022 keine Weitergabe der eingesparten SV-Beitrage für tarifgebundene Mitgliedsunternehmen von NORDMETALL
Am 1. Januar 2022 endet die Übergangsvorschrift zu § 1a Absatz 1a BetrAVG für individual- und kollektivrechtliche Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen worden sind.