- Tarifrecht
Keine Vergütungspflicht von Wasch- und Umkleidezeiten
Eine Vergütungspflicht von Wasch- und Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten besteht nicht, wenn eine tarifliche Regelung dies ausschließt.
Eine Vergütungspflicht von Wasch- und Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten besteht nicht, wenn eine tarifliche Regelung dies ausschließt.
Ergänzend zu unseren Informationsveranstaltungen zum Arbeitskampfrecht im Februar und März diesen Jahres möchten wir Ihnen noch rechtzeitig vor Ablauf der Friedenspflicht in der Metall- und Elektroindustrie (28.04.2016) eine weitere Informationsveranstaltung zum…
Erste Verhandlung für NORDMETALL am heutigen Tag und Termine für die 1. und 2. Verhandlungsrunde.
Seit Anfang diesen Jahres sind die Neuregelungen des Tarifvertrags zum flexiblen Übergang in die Rente vom 26.02.2015 (TV FlexÜ neu) zwingend im Betrieb anzuwenden, soweit die Umsetzung der Altersteilzeit nicht abweichend durch eine Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Wie zu erwarten hat auch der IG Metall Vorstand am gestrigen Tag ein Forderungsvolumen für die Entgelte und Ausbildungsvergütungen von 5 % für die Tarifrunde 2016 festgelegt. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen.
Am heutigen Tag hat die Tarifkommission der IG Metall Küste eine Forderung in Höhe von fünf Prozent beschlossen.
Erfahrungsgemäß ist bei den in Kürze startenden Tarifverhandlungen nicht auszuschließen, dass erste Warnstreiks mit Ablauf der Friedenspflicht ab dem 29. April stattfinden werden. Nutzen Sie unsere Schulungen zum Arbeitskampfrecht.
Nach aktuellen Urteilen des BAG sind Schadensersatzansprüche im Arbeitskampfrecht kaum durchsetzbar.
Anbei finden Sie den aktuellen Newsletter unseres Versorgungswerks MetallRente „Mehr Wissen!“ Nr. 03/2015, welcher sowohl über Produktneuerungen der MetallRente als auch über Aktivitäten des Gesetzgebers informiert.
Der GKV-Spitzenverband hat sich in einer sogenannten Fachinfo vom 24. Juli 2015 zum Beitragssatz zur Krankenversicherung bei Freistellung geäußert.