- Arbeits- und Sozialrecht
Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe
Ein Arbeitnehmer, der sich in einer privaten Chatgruppe in stark beleidigender Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine Kündigung nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen.