- Arbeits- und Sozialrecht
- Tarifrecht
BAG: Kein § 10 Ziff. 4.4 MTV bei Arbeitsunfähigkeit oder Freistellung aus Wertkonten
Arbeitstage, an denen eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, sind nicht als "gearbeitet" i.S.d. § 10 Ziff. 4.4. MTV zu werten, selbst wenn eine Freistellung aus einem Wertkonto hinzukommt. Urlaubstage gelten im Gegensatz hierzu als "gearbeitet"