- Arbeits- und Sozialrecht
Änderung des Nachweisgesetzes geplant: Textform soll genügen
Die Bundesregierung beabsichtigt eine Änderung des Nachweisgesetzes, durch die ein Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses künftig in Textform gemäß § 126 b BGB - statt wie bisher nur in Schriftform - ermöglicht werden soll.