- Arbeits- und Sozialrecht
Aktuelle Hinweise der Bundesarbeitsagentur zum Verfahren nach § 108 Abs. 1 SGB IV
Seit dem 01. Januar 2023 müssen Arbeitgeber Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen von Personen, deren Beschäftigungsverhältnis endet, grundsätzlich elektronisch bei der Agentur für Arbeit einreichen