- Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
- Arbeits- und Sozialrecht
Klarstellung der Bundesagentur für Arbeit zu Erholungsurlaub und Kurzarbeit
Die Bundesagentur für Arbeit schafft Klarheit zum Umgang mit Erholungsurlaub und Kurzarbeit in 2021.
Die Bundesagentur für Arbeit schafft Klarheit zum Umgang mit Erholungsurlaub und Kurzarbeit in 2021.
Verlängerter Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht auch in den Fällen der Schul- und KiTa-Schließungen.
Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird ausgeweitet.
Im Jahr 2021 erfolg(t)en zahlreiche Gesetzesänderungen im Arbeits- und Sozialrecht, die Arbeitgeber kennen sollten.
Gesamtmetall gibt Empfehlungen und beleuchtet die arbeitsrechtliche Perspektive zum Thema Urlaubsplanung bei Kurzarbeit im Jahr 2021.
BDA gibt Antworten auf zahlreiche Fragen in der arbeitsrechtlichen Praxis.
Im Vergleich zur letzten Version ergaben sich Aktualisierungen und Korrekturen insbesondere bei den Themen "Erholungsurlaub", "Weihnachts- und Urlaubsgeld" sowie "Weiterbildung".
Die Informationsveranstaltung mit Dr. Oliver Krieg vom Arbeitsgericht Hamburg findet virtuell statt.
Der Entwurf beschäftigt sich u.a. mit der Ausgestaltung mobiler Arbeit und Einsatz von Künstlicher Intelligenz und kommt aus Arbeitgebersicht zur Unzeit.
Für die M+E Arbeitgeber im Norden dürften die Regelungen zum Schulunterricht, zu den Betriebskantinen, zur Forderung nach großzügigen Home-Office-Lösungen und zum Kinderkrankengeld von besonderer Relevanz sein.