29.5.15: Deutsches Mindestlohngesetz auf europäischem Prüfstand
Die EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Dieser „Warnschuss“ aus Brüssel bestätigt Nachbesserungsbedarf beim Mindestlohngesetz.
Die EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Dieser „Warnschuss“ aus Brüssel bestätigt Nachbesserungsbedarf beim Mindestlohngesetz.
Unnötige Änderungen im nationalen Recht zu befürchten: EU-Kommission sieht Nachbesserungsbedarf und führt Sozialpartneranhörung durch.
Die EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Erweiterung der Berichterstattung über nichtfinanzielle und die Diversität betreffenden Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Konzerne - auch Corporate Social Responsibility Richtlinie oder kurz CSR-Richtlinie genannt -…