- Arbeits- und Sozialrecht
Digitale Betriebsratsarbeit - Geplante Verlängerung des § 129 BetrVG
Die anlässlich der Coronavirus-Pandemie eingeführte Regelung des § 129 BetrVG zur digitalen Betriebsratsarbeit soll über den 31.12.2020 hinaus verlängert werden.