- Arbeits- und Sozialrecht
Keine Erstattungsfähigkeit von Kosten für Berater und Sachverständige der Schwerbehindertenvertretung
LAG Hessen: Arbeitgeber trägt keine Kosten für Berater und Sachverständige der Schwerbehindertenvertretung.
LAG Hessen: Arbeitgeber trägt keine Kosten für Berater und Sachverständige der Schwerbehindertenvertretung.
BAG: Ein Tarifvertrag, der für die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden berücksichtigt und nicht auch die Stunden, in denen der Arbeitnehmer seinen bezahlten Mindestjahresurlaub in Anspruch nimmt, könnte gegen Unionsrecht…
Am gestrigen Tag haben die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen mit der Bundeskanzlerin über die weitere Bekämpfung der Pandemie beraten.
Die neueste Ausgabe der von Gesamtmetall herausgegebenen Internationalen Sozialpolitischen Nachrichten (ISN 5) enthält aktuelle tarif- und sozialpolitische Entwicklungen aus 12 Ländern.
Die anlässlich der Coronavirus-Pandemie eingeführte Regelung des § 129 BetrVG zur digitalen Betriebsratsarbeit soll über den 31.12.2020 hinaus verlängert werden.
Ein exklusives Angebot für Fach- und Führungskräfte, Betriebsräte, Ausbildungsverantwortliche und Auszubildende und weitere Fachexperten und Expertinnen der Mitgliedsunternehmen des AGV NORD und NORDMETALL
BAG: Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich zur „ordnungsgemäßen Abrechnung des Arbeitsverhältnisses“, zielt dies auf eine Berechnung anhand außerhalb des Vergleichs vorzufindender Rechtsnormen ab.
Das LAG Berlin-Brandenburg nimmt zu den Formalien der Geltendmachung von Ansprüchen des Arbeitgebers zur Wahrung einer Ausschlussfrist während des ruhenden Arbeitsverhältnisses Stellung.
Das BAG setzt sich erneut mit den kündigungsrechtlichen Auswirkungen der Verletzung der Anzeige- und Nachweispflichten gemäß § 5 Abs. 1 EFZG auseinander.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt in vier Halbjahresschritten auf 10,45 Euro brutto pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss dazu am 28.10.2020 die 3. Mindestlohnanpassungsverordnung.